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Steuer & Recht |
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. August 2023 die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Oktober 2021 verworfen. Das Landgericht hatte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieser Beschluss beendet ein rechtliches Verfahren, das auf schwere Vorwürfe der Misshandlung eines fünf Jahre alten Pflegekindes abzielt.
Das Landgericht Bochum hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Angeklagte ihr Pflegekind an Händen und Beinen gefesselt hatte, was zu schweren Verletzungen der Haut an den Gelenken führte. Darüber hinaus hatte die Angeklagte das Kind in zwei weiteren Fällen misshandelt, indem sie ihm schmerzhafte Schläge ins Gesicht versetzte und es mit einem Gegenstand auf den Unterarm schlug, was zu einem Hämatom und einer Schwellung führte.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten in diesem Fall verworfen. Jedoch gab es eine besondere Entscheidung bezüglich der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe. Aufgrund von Verzögerungen im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wurde beschlossen, dass ein Monat der verhängten Strafe bereits als vollstreckt gilt. Mit dieser Entscheidung ist das Urteil nun insgesamt rechtskräftig.
Beschluss vom 2. August 2023 – 4 StR 222/22
Der Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs bestätigt die Verurteilung der Angeklagten wegen schwerwiegender Misshandlungshandlungen gegenüber ihrem Pflegekind. Die Verwerfung der Revision bedeutet, dass die rechtliche Überprüfung des Falles abgeschlossen ist und das Urteil des Landgerichts Bochum nunmehr in Kraft tritt.
Es ist zu betonen, dass dieser Fall eine schreckliche Tragödie darstellt, bei der ein unschuldiges Kind schwer verletzt wurde. Die Justiz hat in diesem Fall klare Konsequenzen gezogen und die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ausgesprochen. Die Tatsache, dass ein Monat der Strafe bereits als vollstreckt gilt, kann als eine Maßnahme angesehen werden, um eine mögliche Verfahrensverzögerung auszugleichen.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass das Rechtssystem diejenigen zur Verantwortung zieht, die unschuldige Kinder misshandeln. Dieser Beschluss trägt dazu bei, Gerechtigkeit für das Opfer zu gewährleisten und verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Konsequenzen für solche Taten.
Von Engin Günder
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