• 07.09.2023 – Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen

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Steuer & Recht |

Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen

 

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat in einem wegweisenden Urteil am 7. September 2023 (Aktenzeichen B 10 EG 2/22 R) entschieden, dass Eltern weiterhin Anspruch auf Elterngeld Plus haben, auch wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate aufgrund einer längeren Krankheit keine Lohnfortzahlung mehr erhält.

Elterngeld Plus ermöglicht es Eltern, zusätzlich zum Elterngeld Teilzeitarbeit zu leisten und damit die partnerschaftliche Betreuung ihres Kindes zu unterstützen. Ein Anspruch auf vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus besteht jedoch nur, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.

Im vorliegenden Fall war der Kläger während der Partnerschaftsbonusmonate erkrankt und konnte über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus nicht arbeiten. Als Folge hatte die Elterngeldstelle die Leistungsbewilligung aufgehoben und das Elterngeld Plus für die vollen vier Monate vom Kläger zurückgefordert.

Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass Eltern auch dann als "erwerbstätig" gelten, wenn sie aufgrund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ihre reguläre Tätigkeit nicht ausüben können, aber das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Wiederaufnahme der Tätigkeit wahrscheinlich ist. Eine andere Auslegung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) würde dem Ziel des Elterngeld Plus widersprechen, die partnerschaftliche Betreuung des Kindes bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Eltern wirtschaftlich abzusichern.


Kommentar:

Dieses Urteil des Bundessozialgerichts ist ein bedeutender Schritt, um den Anspruch auf Elterngeld Plus zu schützen und zu stärken, insbesondere in Fällen, in denen ein Elternteil aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht arbeiten kann. Es trägt dazu bei, das ursprüngliche Ziel des Elterngeld Plus zu erreichen, nämlich die partnerschaftliche Betreuung von Kindern durch beide Elternteile zu fördern und gleichzeitig die wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur rechtlich bedeutsam, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf Eltern, die aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind. Sie gewährleistet, dass diese Eltern ihren Anspruch auf Elterngeld Plus nicht verlieren und somit die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um die Betreuung ihres Kindes fortzusetzen.

Insgesamt stärkt dieses Urteil die Rechte von Eltern und fördert die partnerschaftliche Verantwortung in der Kinderbetreuung, indem es ihnen die Flexibilität bietet, die sich aus den Anforderungen der modernen Arbeitswelt und den unvorhersehbaren Lebensumständen ergeben.

Weiterlesen: BundessozialgerichtLink

Von Engin Günder

 

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