• 04.09.2023 – Krankenversicherung: Einkommen beider Eheleute für Beitragshöhe maßgeblich

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem aktuellen Urteil hat der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Berechnung der Kr ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Krankenversicherung: Einkommen beider Eheleute für Beitragshöhe maßgeblich

 

Krankenversicherungsbeiträge freiwillig Versicherter richten sich auch nach dem Einkommen des privat versicherten Ehegatten

In einem aktuellen Urteil hat der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte betrifft. Das Gericht entschied, dass die Höhe der Beiträge auch das Einkommen des privat versicherten Ehegatten oder Lebenspartners umfassen kann, wenn dieser nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Entscheidung betrifft nicht nur hauptberuflich Selbstständige, sondern alle freiwillig Versicherten und wurde in einem Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis getroffen.


Hintergrund des Falls

In diesem Fall wehrte sich eine Frau, die freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, gegen die Festsetzung ihrer Versicherungsbeiträge. Sie argumentierte, dass das Einkommen ihres privat krankenversicherten Ehemanns bei der Berechnung ihrer Beiträge nicht berücksichtigt werden sollte.

Die Krankenkasse stützte sich auf die sogenannten "Verfahrensgrundsätze Selbstzahler", die vorsehen, dass auch das Einkommen des Ehegatten bei der Beitragsberechnung herangezogen werden kann.


Die gerichtliche Entscheidung

Die Richter in beiden Instanzen bestätigten die Auffassung der Krankenkasse.

Die Entscheidung stützte sich auf das Prinzip, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigen sollte. Der GKV-Spitzenverband hatte die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" erlassen, die besagen, dass die Hälfte des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners berücksichtigt werden kann, wenn dieser keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört. Dies basiert auf der Annahme, dass das Einkommen des Hauptverdieners oder des besser verdienenden Ehegatten die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe oder Partnerschaft maßgeblich beeinflusst und somit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwillig versicherten Mitglieds.

Diese Grundsätze gelten nach dem Urteil für alle freiwillig Versicherten in der GKV, nicht nur für hauptberuflich Selbstständige, obwohl es für diese eine spezifische Regelung gibt.


Kommentar

Dieses Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig Versicherte. Es verdeutlicht, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation eines Mitglieds bei der Beitragsermittlung eine Rolle spielt und nicht nur das individuelle Einkommen. Dies kann für einige Versicherte zu höheren Beiträgen führen, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner über ein erhebliches Einkommen verfügt.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Entscheidung keine Verletzung höherrangigen Rechts darstellt und somit rechtmäßig ist. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge auch das Einkommen ihres Ehegatten oder Lebenspartners umfassen kann, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist.

LSG Hessen, Urteil L 8 KR 174/20 vom 31.08.2023

Von Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner