• 30.08.2023 – Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen

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Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen

 

Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett Deutschlands die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Bürokratiekosten für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung signifikant zu reduzieren und setzt somit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.


Bedeutung des Bürokratieentlastungsgesetzes

Das BEG IV markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer Trendwende: weg von zunehmender Bürokratie und hin zu mehr Freiraum für wirtschaftliche Aktivitäten. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont, dass durch die Umsetzung der Meseberger Beschlüsse und des Bürokratieentlastungsgesetzes ein Bürokratie-Ballast in Höhe von 2,3 Milliarden Euro von den Schultern der deutschen Wirtschaft genommen wird. Dabei wird angestrebt, den Bürokratiekostenindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung zu senken.

Entlastungsmaßnahmen im BEG IV

Das Eckpunktepapier des BEG IV sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um die Belastung durch bürokratische Vorschriften zu reduzieren. Einige der wichtigsten Punkte sind:

  1. Informationspflichtenüberprüfung: Die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung werden auf Aktualität und mögliche Harmonisierungspotenziale hin überprüft.

  2. Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.

  3. Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige wird abgeschafft.

  4. Schriftformerfordernisse: Die elektronische Form soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Regelform werden, wodurch zahlreiche Schriftformerfordernisse aufgehoben werden.

  5. Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz wird eine Regelung geschaffen, die die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Nachweises der wesentlichen Vertragsbedingungen entfallen lässt, wenn ein Arbeitsvertrag in einer gesetzlich zulässigen elektronischen Form geschlossen wurde.

  6. Arbeitszeit: Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz werden angepasst, um Aushangpflichten elektronisch zu erfüllen.

  7. Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung: Die Aufzeichnungen über in loser Ware enthaltene Allergene sowie Informationen über Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen dürfen in digitaler Form geführt werden.

  8. Küstenschifffahrtsverordnung: Die Genehmigungspflicht für nicht aus der EU stammende Seeschiffe für innerdeutsche Transporte in Küstengewässern wird abgeschafft.

Verbändeabfrage und Bürokratiekostenindex

Die Eckpunkte des BEG IV wurden unter Berücksichtigung der Verbändeabfrage Anfang 2023 erstellt, an der über 57 Verbände teilgenommen und 442 Vorschläge eingereicht haben. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen durch Informationspflichten quantifiziert, wird voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

Ausblick und Fazit

Das BEG IV soll eine wesentliche Entlastung für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung bringen. Es markiert den Anfang einer Trendwende hin zu weniger Bürokratie und mehr wirtschaftlicher Freiheit. Die Bundesregierung plant, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Der Abbau von Bürokratie wird als dauerhafter Prozess betrachtet, der weiterhin verfolgt werden muss.


Kommentar:

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer wirtschaftsfreundlicheren Gesetzgebung dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, unnötige bürokratische Hürden zu beseitigen und die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und das wirtschaftliche Wachstum zu fördern. Die geplante Reduzierung des Bürokratiekostenindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung ist ein positives Signal für Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt.

 

 

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