• 30.08.2023 – Impuls für eine Europäische Entlastungsinitiative zum Bürokratieabbau beschlossen

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Impuls für eine Europäische Entlastungsinitiative zum Bürokratieabbau beschlossen

 

Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett Deutschlands ein Impulspapier für eine Initiative zur Bürokratieentlastung auf Europäischer Ebene beschlossen. Diese Initiative wurde von Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, gemeinsam vorgeschlagen.

Ziel der Bürokratieentlastungsinitiative

Die Initiative zielt darauf ab, die Bürokratie sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu reduzieren, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Sie soll als Ergänzung zu den nationalen Bemühungen zur Bürokratieentlastung dienen und setzt auf eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene sowie auf die konsequente Anwendung von Instrumenten zur Besseren Rechtsetzung.

Bedeutung der Initiative

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont, dass die Ursachen für bürokratische Belastungen nicht nur auf nationaler Ebene liegen, sondern auch von der europäischen Ebene verstärkt werden. Die Initiative zielt darauf ab, die europäische Bürokratie zu reduzieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern. Sie soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft in Europa von spürbaren Entlastungen profitiert, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.

Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck betont die Bedeutung einer spürbaren Entlastung bei bürokratischen Prozessen, insbesondere für KMU. Die Reduzierung unnötiger Bürokratie ist ein Schritt in Richtung eines effizienten Staates und schafft Vertrauen in öffentliche Institutionen. Die Initiative strebt an, notwendige Schutzstandards zu erhalten, während bürokratische Hürden abgebaut werden.

Maßnahmen der Initiative

Das Impulspapier sieht vor, bestehende Instrumente der Besseren Rechtsetzung auf europäischer Ebene konsequenter anzuwenden. Dies schließt die Durchführung von Folgenabschätzungen ein. Es schlägt auch vor, eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene durchzuführen, ähnlich dem deutschen Bürokratiekostenindex. Darüber hinaus sollen Berichtspflichten auf ein notwendiges Minimum reduziert und doppelte Berichtspflichten beseitigt werden. Die Ankündigung der EU-Kommission, europäisch induzierte Berichtspflichten für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren, wird begrüßt.

Die Digitalisierung spielt eine wichtige Rolle in der Initiative. Neue EU-Rechtsvorschriften sollen Digitalchecks unterzogen werden, um die Qualität der Rechtssetzung auf EU-Ebene zu verbessern.

Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen

Besonderes Augenmerk liegt auf KMU. Die Definition von KMU in Europa soll um eine neue Unternehmenskategorie der "Small Mid-caps" (250-500 Mitarbeiter) erweitert werden. Die finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition werden erneut überprüft, um sicherzustellen, dass KMU angemessen entlastet werden.

Koordinierung mit Frankreich

Die Bundesregierung hat bereits Kontakt zur französischen Regierung aufgenommen, um eine gemeinsame Europäische Bürokratieentlastungsinitiative zu koordinieren. Das Impulspapier soll als Grundlage für Gespräche mit den französischen Partnern dienen, um ein gemeinsames Vorgehen zu planen und umzusetzen.

Die Initiative zur Bürokratieentlastung auf Europäischer Ebene wird somit zu einem wichtigen Schritt, um die Bürokratie zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Von Engin Günder

 

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