• 29.08.2023 – Digitale Antragstellung für Aufstiegs-Bafög ab September

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Steuer & Recht |

Digitale Antragstellung für Aufstiegs-Bafög ab September

 

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass ab dem 20. September 2023 in einigen Bundesländern die Online-Beantragung von Unterstützung gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich sein wird. Diese Information wurde in einer Antwort der Bundesregierung (20/8056) auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7917) enthüllt, die den Stand der Digitalisierung des Antragsverfahrens für das Aufstiegs-Bafög untersuchte.

Demnach wird das Onlineportal "AFBG Digital" am 20. September 2023 freigeschaltet und von den ersten vier Bundesländern zur Antragstellung, -übermittlung und -abholung durch die zuständigen AFBG-Vollzugsstellen genutzt. Weitere Länder haben angekündigt, ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2023 auf den digitalen Antragsprozess umzusteigen.

Hinsichtlich der Bearbeitungsdauer von Aufstiegs-Bafög-Anträgen verweist die Bundesregierung auf die vorgegebene Bearbeitungsfrist von zwölf Wochen. In den meisten Bundesländern habe die maximale Bearbeitungsdauer innerhalb dieser Frist oder darunter gelegen. Wenn die Regel-Bearbeitungszeit von zwölf Wochen für AFBG-Anträge in den Ländern jedoch "regelmäßig" überschritten wird, werde der Bund Kontakt mit dem zuständigen Landesministerium aufnehmen und um einen Bericht bitten.

Es ist erwähnenswert, dass die Zeitspanne zwischen der Bewilligung der Förderung und der tatsächlichen Auszahlung in der Regel wesentlich kürzer ist und in den meisten Fällen nicht mehr als zwei Wochen beträgt.


Kommentar:

Die Einführung eines Online-Portals für die Beantragung von Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Antragsprozess effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Die Digitalisierung bietet den Vorteil, dass Antragsteller ihre Anträge bequem von zu Hause aus einreichen können, was Zeit und Aufwand spart.

Die Einhaltung der vorgegebenen Bearbeitungsfrist von zwölf Wochen ist ein wichtiges Ziel, um sicherzustellen, dass diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, schnell eine Antwort auf ihren Antrag erhalten. Wenn diese Frist in bestimmten Bundesländern regelmäßig überschritten wird, ist es ermutigend zu sehen, dass der Bund aktiv Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass die Anträge zügig bearbeitet werden.

Die kurze Zeitspanne zwischen der Bewilligung der Förderung und der Auszahlung ist ebenfalls lobenswert, da dies den Antragstellern schnell finanzielle Unterstützung bietet.

Die Digitalisierung des Antragsprozesses für das Aufstiegs-Bafög kann dazu beitragen, den Zugang zu Bildung und Fortbildung zu erleichtern und damit die berufliche Weiterentwicklung in Deutschland zu fördern. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser digitale Fortschritt auf die Effizienz und Effektivität des AFBG-Programms auswirken wird, aber die Aussichten sind vielversprechend.

Von Engin Günder

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