• 23.08.2023 – 2022 setzte der Fiskus in NRW mit 1,6 Milliarden Euro 27,7 Prozent weniger Erbschaftsteuer fest als im Jahr zuvor

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Steuer & Recht |

2022 setzte der Fiskus in NRW mit 1,6 Milliarden Euro 27,7 Prozent weniger Erbschaftsteuer fest als im Jahr zuvor

 

Erhebliche Rückgänge bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer, aber hohe Beiträge bei Vermögenswerten über fünf Millionen Euro

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben im Jahr 2022 insgesamt 30.405 Erbschaftsteuerbescheide für steuerpflichtige "Erwerbe von Todes wegen" ausgestellt. Diese hatten einen gesamten Vermögenswert von 12,0 Milliarden Euro. Nach Abzug von steuerlichen Befreiungen und Berücksichtigung steuerlich relevanter Vorerwerbe blieb ein steuerpflichtiges Erbe von insgesamt 7,4 Milliarden Euro übrig. Dies stellt einen Rückgang von 25,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Erbschaftsteuer, die von 26.742 Erbberechtigten entrichtet wurde, belief sich auf 1,6 Milliarden Euro - eine Verringerung um 27,7 Prozent im Vergleich zu 2021 (2,3 Milliarden Euro).

Fast 40 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften hatten im vergangenen Jahr einen Vermögenswert von weniger als 50.000 Euro. Diese Kategorie trug lediglich zu 2,7 Prozent der insgesamt festgelegten Erbschaftsteuer bei. Im Gegensatz dazu machten die Fälle mit Erbschaften von über fünf Millionen Euro nur 0,5 Prozent aus, trugen jedoch mit 30,5 Prozent wesentlich zum gesamten Erbschaftssteueraufkommen bei.

Neben den Erbschaften wurden 11.662 steuerpflichtige Schenkungen erfasst, die einen Vermögenswert von insgesamt 7,1 Milliarden Euro repräsentierten - ein leichter Rückgang von 0,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Befreiungen und relevanten Vorerwerbe ergab sich ein steuerpflichtiger Erwerb von 3,3 Milliarden Euro (2021: 2,9 Milliarden Euro). Die Schenkungsteuer für diese Fälle betrug insgesamt 418 Millionen Euro in 7.191 Fällen - ein Anstieg von 34,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Das Statistische Landesamt betont, dass die Erbschafts- und Schenkungsteuerstatistik nur die Vermögensübergänge erfasst, die während des Berichtsjahres von der Finanzverwaltung steuerlich erfasst wurden. Die meisten Vermögensübertragungen liegen unterhalb der Freibetragsgrenzen und unterliegen keiner Steuerfestsetzung. Der Zeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen. Zudem sind in den Vermögenswerten eventuelle Vorerwerbe aus früheren Jahren enthalten, die bereits besteuert wurden. Dies kann dazu führen, dass die festgelegten Steuern trotz gestiegener Erwerbssumme niedriger ausfallen oder sich die Steuerbelastung trotz geringerer Erwerbssumme erhöht.


Kommentar

Die deutlichen Rückgänge bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 spiegeln sowohl die volatilen Bedingungen auf dem Finanzmarkt als auch die sich ändernden wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten wider. Die beträchtlichen Einbußen könnten auf verschiedene Faktoren wie wirtschaftliche Unsicherheit, veränderte Vermögensstrukturen und rechtliche Entwicklungen zurückzuführen sein. Besonders bemerkenswert ist der hohe Beitrag der Erbschaftsteuer von Vermögenswerten über fünf Millionen Euro, der zeigt, wie bedeutsam Vermögensübertragungen in dieser Größenordnung für die Staatseinnahmen sind. Die detaillierte Analyse der Steuertrends in diesem Bericht bietet einen Einblick in die Komplexität der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen und die Herausforderungen bei der Ausgestaltung einer gerechten und effizienten Steuerpolitik.

Engin Günder

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