• 22.08.2023 – Deutschland und die Schweiz unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Deutschland haben am 21.08.2023 das Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommen ...

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Steuer & Recht |

Deutschland und die Schweiz unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

 

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland haben am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau ein Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Dieses Abkommen wurde zuletzt im Jahr 2010 modifiziert. Die Unterzeichnung fand im Rahmen des Treffens der deutschsprachigen Finanzministerinnen und Finanzminister (Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein) statt.


Eckpunkte des Änderungsprotokolls:

Das Revisionsprotokoll dient dazu, das bestehende Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz an die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung anzupassen. Dabei werden zwischenzeitliche Ergebnisse der internationalen Arbeit gegen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)" sowie Entwicklungen im OECD-Musterabkommen und der Abkommenspolitik beider Vertragsstaaten berücksichtigt.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  1. Generalklausel gegen Abkommensmissbrauch: Das Protokoll beinhaltet eine Generalklausel gegen Abkommensmissbrauch (Principal Purpose Test - PPT) und die Verpflichtung zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen bei verbundenen Unternehmen, basierend auf den abkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD Aktionsplans gegen BEPS.

  2. Anwendbarkeit innerstaatlicher Mindestbesteuerungsregeln: Es wird ein Hinweis auf die Anwendbarkeit zukünftiger innerstaatlicher Mindestbesteuerungsregeln gegeben, die der Global Anti-Base Erosion-Regelung der internationalen Zwei-Säulen-Lösung zur steuerlichen Digitalisierung entsprechen.

  3. Anpassungen an das OECD-Musterabkommen: Das Protokoll orientiert sich an aktuellen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens für Doppelbesteuerungsabkommen.

  4. Definition des öffentlichen Dienstes und Besteuerung von Ruhegehältern: Es wurde eine klare Definition des öffentlichen Dienstes erarbeitet, um diesen von unternehmerischer Tätigkeit öffentlicher Arbeitgeber abzugrenzen. Des Weiteren wurden Regelungen zur Besteuerung von Ruhegehältern im öffentlichen Dienst getroffen, um eine ausgewogene Besteuerung zu gewährleisten.

  5. Konsultationsvereinbarungen: Das Protokoll wird um den Inhalt von Konsultationsvereinbarungen erweitert, die von den zuständigen Behörden zur Lösung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens geschlossen wurden.

Die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften auf beiden Seiten ist nun erforderlich. Das Inkrafttreten des Änderungsabkommens ist für den 1. Januar 2025 geplant.


Kommentar:

Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen markiert einen wichtigen Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz zur Bekämpfung von aggressiver Steuervermeidung. Die Anpassungen spiegeln die Entwicklungen in der internationalen Steuerlandschaft wider und stellen sicher, dass das Abkommen mit den aktuellen Herausforderungen und Bedürfnissen im Steuerbereich Schritt hält. Die enge Kooperation zwischen den Ländern verdeutlicht das Engagement für transparente und faire steuerliche Regelungen.

Engin Günder

 

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