• 21.08.2023 – Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben

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Steuer & Recht |

Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben

 

Amphibienschutzzaun bleibt vorerst bestehen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, vorerst stehen bleiben darf. Die Entscheidung ermöglicht einen vorläufigen Schutz der geschützten Arten.


Hintergrund und Maßnahmen

Die Antragstellerin plant die Entwicklung eines "Clean Tech Business Park" auf einem Baugrundstück im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. In diesem Gebiet wurden geschützte Arten, darunter die Wechselkröte und die Feldlerche, nachgewiesen. Um die Einwanderung der Wechselkröten zu verhindern, wurde das betroffene Grundstück mit einem Amphibienschutzzaun umzäunt, der für die Tiere unüberwindbar ist. Trotz dieser Maßnahme untersagte das Bezirksamt die Aufstellung des Zauns und forderte seine Beseitigung unter Androhung eines Zwangsgeldes.


Gerichtsentscheidung und Begründung

Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag der Antragstellerin statt. Obwohl bisher keine Exemplare der Wechselkröte auf dem Grundstück gesichtet wurden, gehört es zu ihrem potenziellen Lebensraum, da das nahegelegene Laichgewässer die Tiere anlockt. Der Amphibienschutzzaun beeinträchtigt die Tiere nicht in erhöhtem Maße, da sie das Grundstück über rampenartige Ausstiegshilfen verlassen können. Außerdem können die nachtaktiven Wechselkröten den Zaun umgehen. Der Zaun beeinträchtigt die Feldlerche hinsichtlich der Sicht auf nahende Feinde, erhöht jedoch das Tötungsrisiko nicht signifikant. Dies zeigt sich daran, dass Brutpaare weiterhin auf dem Grundstück ihre Nester haben und sich um ihre Brut kümmern.

VG Berlin, Beschluss 24 L 157/23 vom 15.08.2023


Kommentar: Artenschutz und behördliche Maßnahmen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betont die Balance zwischen Artenschutz und behördlichen Maßnahmen. Der Schutz von gefährdeten Arten wie der Wechselkröte und der Feldlerche ist von großer Bedeutung. Die gerichtliche Genehmigung des Amphibienschutzzauns unterstreicht die Bereitschaft, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Tierwelt zu minimieren. Zugleich verdeutlicht der Bericht die Komplexität solcher Fälle, bei denen der Schutz von Tierarten in Einklang mit den Bedürfnissen von Bauvorhaben gebracht werden muss. Dieser Fall zeigt, wie juristische Entscheidungen wichtige Aspekte des Umweltschutzes und der Stadtentwicklung miteinander verknüpfen.

Engin Günder

 

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