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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Am 16. August 2023 verkündete das Landgericht Flensburg ein bedeutsames Urteil (7 O 140/20), das Rechtsgrundlagen für Schmerzensgeldansprüche bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch diffamierende Äußerungen in der Öffentlichkeit schafft.
In diesem wegweisenden Urteil stellte das Gericht fest, dass Personen, die aufgrund von öffentlich verbreiteten unwahren Behauptungen erkranken, das Recht auf Schmerzensgeld von den Verursachern dieser Verleumdungen haben. Die Entscheidung hebt die Verantwortlichkeit derjenigen hervor, die unwahre Informationen verbreiten und damit potenziell ernsthafte gesundheitliche Folgen für andere Menschen auslösen können.
Die Richter des Landgerichts Flensburg unterstrichen die Wichtigkeit der Wahrheit und der verantwortungsbewussten Kommunikation. Das Urteil betont nicht nur die rechtliche Dimension solcher Fälle, sondern auch die ethische Verpflichtung, sorgfältig mit Äußerungen umzugehen, die das Leben und die Gesundheit anderer beeinflussen könnten.
Dieses Urteil legt einen Grundstein für den Schutz der Opfer von Verleumdungen und verdeutlicht die Tragweite der potenziellen Konsequenzen von Rufschädigung. Es dient als Erinnerung daran, wie mächtig Worte sein können und wie wichtig es ist, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, insbesondere in der Ära der digitalen Kommunikation.
Das Urteil des Landgerichts Flensburg markiert einen bedeutenden Schritt im Bereich des Verleumdungsrechts und schafft dringend benötigte Rechtsklarheit für Personen, die aufgrund von unwahren öffentlichen Behauptungen gesundheitliche Schäden erleiden. Diese Entscheidung sendet ein starkes Signal an diejenigen, die Gedankenlosigkeit in der Kommunikation praktizieren, und betont die Verantwortung, die mit der Verbreitung von Informationen einhergeht. In einer Zeit, in der Online-Plattformen eine weitreichende Reichweite bieten, ist dieses Urteil ein Meilenstein im Schutz der persönlichen Integrität und Gesundheit.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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