Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
hier: Vorrichtungen einer Kfz-Prüfstelle
Der 10. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen auseinanderzusetzen.
Die Klägerin, deren Unternehmensgegenstand der Umgang mit Grundbesitz war, erbaute eine Halle mit Nebenräumen zur späteren Vermietung an ein Sachverständigen-/Ingenieurbüro, welches die Immobilie hauptsächlich zur Durchführung von Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen (Kfz-Prüfstelle) nutzen würde. Laut dem Mietvertrag wurde die Halle u. a. mit einer tiefen Grube zur Besichtigung der Fahrzeuge von unten sowie mit einer Vorrichtung für den von der Mieterin vorzunehmenden Einbau von Hebebühnen (flache Grube) ausgestattet. Die Ausführung des Hallenbodens erfolgte zudem in Anlehnung an die Ebenheitsanforderungen der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie. Die Zu- und Ausfahrten der Halle wurden hinsichtlich der Tragfähigkeit so befestigt, dass sie für die zu prüfenden Fahrzeuge (auch Lkw) ausreichend waren.
Im Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2017 versagte das beklagte Finanzamt die beantragte erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags insbesondere auch, weil die Klägerin durch die Fahrzeug- und Werkstattgrube sowie den besonderen Belag für das Außengelände Betriebsvorrichtungen mitvermiete. Auch wegen der mit der Mieterin abgestimmten Bodenbeläge handele es sich um eine Halle, die auf die besonderen Bedürfnisse einer Kfz-Prüfstelle zugeschnitten sei. Die Klägerin betrachtete die Vorrichtungen hingegen in erster Linie als bloße Grundstücks- bzw. Gebäudebestandteile.
Mit Urteil vom 26.06.2023 gab der 10. Senat der Klage statt. Nach den bewertungsrechtlichen Grundsätzen seien die streitigen Vorrichtungen dem Grundbesitz zuzuordnen und stellten keine Betriebsvorrichtungen dar. Demnach sei der Hallenboden unabhängig von seiner besonderen Bearbeitung ein Gestaltungsmerkmal des Gebäudes; gleiches gelte für die Vertiefungen des Hallenbodens und die Platzbefestigungen im Außenbereich. Auch wenn die Bauausführungen für die Tätigkeit der Mieterin nützlich seien, übe diese ihre Tätigkeit durch diese Vorrichtungen nicht unmittelbar aus. Es handele sich vielmehr um Funktionsmerkmale des Grundstücks und Gebäudes, die aber keine eigene betriebliche Funktion erfüllten.
Selbst wenn die Vorrichtungen als Betriebsvorrichtungen einzuordnen wären, wäre eine Mitvermietung als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Nutzung des vermieteten Grundstückteils – und damit nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise nicht als begünstigungsschädlich – anzusehen.
Die Entscheidung war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht rechtskräftig.
FG Düsseldorf, Urteil 10 K 2800/20 G vom 26.06.2023 (nrkr)
Quelle: FG Düsseldorf, Newsletter Juli/August 2023
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken
Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de