• 15.08.2023 – Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Kreditzweitmarktgesetzes

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Durch das Kreditzweitmarktgesetz sollen das Kreditdienstleistungsinstitutsgesetz und zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen im Finanzmarktsekt ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Kreditzweitmarktgesetzes

 

Durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Kreditzweitmarktgesetz) sollen das Kreditdienstleistungsinstitutsgesetz und zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen im Finanzmarktsektor eingeführt werden.

Die WPK hat am 9. August 2023 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu dem Referentenentwurf Stellung genommen.

Forderungen der WPK

  • Die Erweiterung der Bekanntmachungsmöglichkeiten nach § 60b KWG um Maßnahmen nach § 28 KWG (Art. 7 Nr. 22 des Entwurfs) sollte gestrichen werden. Sie stellt einen Eingriff in die Zuständigkeit der WPK dar, die für die Bekanntmachung ihrer unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen zuständig ist.
  • Die Einführung einer Rotationspflicht für mittlere und kleine Wertpapierinstitute (Art. 8 Nr. 24 des Entwurfs) sollte gestrichen werden. Sie stellt eine ungerechtfertigte Zusatzbelastung für mittlere und kleine Wertpapierinstitute dar.
  • Die Ersetzung der Bezeichnung „Abschlussprüfer“ durch „geeigneter Prüfer“ in § 102 KAGB-E sollte unterbleiben (Art. 13 Nr. 9 des Entwurfs). Im Gegensatz zur Bezeichnung „geeigneter Prüfer“ ist die Bezeichnung „Abschlussprüfer“ die Eins-zu-eins-Umsetzung des Art. 22 Abs. 3 Unterabs. 2 der AIFM-Richtlinie. Die zusätzliche Forderung einer „Geeignetheit“ des Prüfers stellt eine zu vermeidende Überregulierung dar.

Regelungen von Bedeutung für WP/vBP

Im Übrigen enthält der Gesetzesentwurf unter anderem folgende Regelungen, die für WP/vBP von Bedeutung sind:

  • Regelungen zu Abschlussprüfungen bei Kreditdienstleistungsinstituten (§§ 32 ff. KrDIG-E);
  • neue Prüfungsaufgabe für WP/vBP: Prüfung der gemeldeten Umsätze der Handelsplätze je Wertpapier (§ 16j Abs. 5 Satz 6 FinDAG-E);
  • Erweiterung der Jahresabschlussprüfung des Wertpapierinstitutes auf die Feststellung der Erfüllung der Anzeigepflichten nach den §§ 64, 66, 70 bis 72 WpIG (§ 78 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 WpIG-E);
  • Einführung der Befugnis für die Aufsichtsbehörde, Bestimmungen über den Inhalt der Prüfungen von Versicherungsunternehmen zu treffen, die vom Prüfer zu berücksichtigen sind (§ 35a VAG-E).

Die entsprechende Befugnis soll die BaFin für die Prüfungen nach KAGB bekommen.

Quelle: WPK

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner