• 14.08.2023 – AvP-Insolvenzverwalter unterbreitet Vergleichsangebot an Apotheken

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APOTHEKE | Steuer & Recht |

AvP-Insolvenzverwalter unterbreitet Vergleichsangebot an Apotheken

 

Insolvenzverwalter Hoos unterbreitet Vorabauszahlung bei Verzicht auf Aussonderungsrechte; 80-Prozent-Quote als Bedingung

Im Rahmen der Untersuchung der Insolvenz von AvP hat der Insolvenzverwalter, Dr. Jan-Philipp Hoos, den von der Krise betroffenen Apotheken ein Vergleichsangebot gemacht. Gemäß diesem Vorschlag sollen die Apotheken je nach Fälligkeitszeitraum eine Vorabauszahlung von 25 bis 35 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Im Gegenzug werden sie gebeten, auf mögliche Ansprüche zur Aussonderung zu verzichten. Die Bedingung für das Zustandekommen dieses Angebots ist, dass mindestens 80 Prozent der offenen Forderungen durch den Vergleich beglichen werden.

Das Angebot eröffnet außerdem die Möglichkeit einer weiteren Auszahlung für sämtliche Gläubiger nach dem Erreichen dieser 80-Prozent-Marke. Die Frist für die Annahme des Vergleichsangebots läuft, und die betroffenen Parteien werden aufgefordert, innerhalb dieser Zeitspanne ihre Entscheidungen zu treffen.

Die AvP-Insolvenz hat das Gesundheitswesen und insbesondere Apotheken stark in Mitleidenschaft gezogen. Die vorgeschlagene Vergleichslösung stellt einen Schritt dar, um die finanziellen Verluste zu mindern und eine gewisse Form der Entschädigung zu ermöglichen. Den Apotheken wird die Gelegenheit geboten, einen Teil ihrer ausstehenden Forderungen vorzeitig zu erhalten und somit ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.

Das Angebot von Dr. Hoos zielt darauf ab, die Befriedigung einer signifikanten Mehrheit der Forderungen zu erreichen, bevor eine umfassendere Auszahlung für sämtliche Gläubiger in Betracht gezogen wird. Dieser Ansatz soll eine gewisse Gerechtigkeit und Gleichbehandlung der Gläubiger sicherstellen.

Die betroffenen Apotheken stehen nun vor der Herausforderung, das Vergleichsangebot sorgfältig abzuwägen und ihre individuellen finanziellen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen. Die Entscheidung, auf etwaige Aussonderungsrechte zu verzichten, wird zweifellos wohlüberlegt sein, da sie langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Gesundheit der Apotheken haben könnte.

Es bleibt abzuwarten, wie viele Apotheken das Angebot annehmen und ob die erforderliche 80-Prozent-Quote erreicht wird, um den Vergleichsprozess in Gang zu setzen. Der Ausgang dieser Situation wird nicht nur Einfluss auf die betroffenen Apotheken haben, sondern auch auf die allgemeine Herangehensweise an ähnliche Insolvenzfälle in der Zukunft.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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