• 06.08.2023 – Hundebiss und die Haftung der Hundehalter

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Hundebiss und die Haftung der Hundehalter

 

Ein Hundebiss führte zu einem juristischen Streit vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, als unklar war, welcher Hund für die Folgen verantwortlich war.

Ein Hundebiss führte zu einem juristischen Streit vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, als unklar war, welcher Hund für die Folgen verantwortlich war.

Der Vorfall ereignete sich, als zwei Hunde ohne Leine in einem öffentlichen Park aufeinandertrafen und es zu einer Auseinandersetzung kam, bei der eine Person gebissen wurde. Die verletzte Person forderte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Haltern der Hunde.

Die Herausforderung bestand darin, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, welcher der beiden Hunde zugebissen hatte. Beide Hundehalter bestritten die Verantwortung für den Vorfall und behaupteten, der andere Hund sei der Angreifer gewesen.

Das Landgericht Koblenz entschied in seinem Urteil, dass beide Hundehalter gemeinsam für die Folgen des Hundebisses haften. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Halter ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, indem sie ihre Hunde unangeleint im öffentlichen Park laufen ließen. Diese Fahrlässigkeit trug dazu bei, dass es zu der Beißerei kommen konnte, und somit waren beide Halter für die Folgen des Vorfalls verantwortlich.

Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz hat möglicherweise weitreichende Folgen für Hundehalter und verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Aufsichtspflicht. Selbst wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, welcher Hund den Biss verursacht hat, können die Halter dennoch gemeinsam haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflicht zur Aufsicht über ihre Hunde vernachlässigen.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Koblenz sensibilisiert Hundehalter für ihre Verantwortung und die Bedeutung einer verantwortungsbewussten Hundeaufsicht. Auch wenn es in diesem Fall nicht möglich war, den genauen Verursacher des Hundebisses zu ermitteln, haben die Richter klar gemacht, dass die Pflicht zur Aufsicht über den eigenen Hund nicht vernachlässigt werden darf.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass es von großer Bedeutung ist, die Verantwortung für das eigene Tier zu übernehmen und die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko von Schäden oder Verletzungen zu minimieren. Nur so können potenzielle Haftungsansprüche vermieden und das Miteinander von Mensch und Tier in der Gesellschaft harmonisch gestaltet werden. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist dabei ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Halter und potenziell Geschädigter zu gewährleisten.

Engin Günder

 

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