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Steuer & Recht |
Bundesregierung, Mitteilung vom 03.08.2023
Recht auf Reparatur kommt
So viele Produkte wie möglich sollen haltbarer und dafür reparierbar werden. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und die Müllmenge zu verringern. Derzeit verhandeln die EU-Mitgliedstaaten über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit.
Die Ressourcen sind endlich und die Müllberge unvertretbar angesichts der Möglichkeiten, sie zu vermeiden. Dies hat die Bundesregierung dazu veranlasst, hiergegen etwas zu unternehmen. So steht im Koalitionsvertrag: „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“ Das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ der Bundesregierung zielt in dieselbe Richtung.
Es geht darum, die Einstellung der Menschen zum Produkt zu ändern und von der vorherrschenden Wegwerfmentalität wegzukommen. Schließlich sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die Umwelt besser zu schützen und sogleich dem Klimawandel zu begegnen. Und für Verbraucher und Verbraucherinnen, die Produkte vielfach nicht nur in Deutschland erwerben, würde eine entsprechende EU-weite Regelung im Binnenmarkt nicht nur mehr Einheitlichkeit schaffen.
Die EU-Kommission möchte sogar, dass in der EU künftig nur die nachhaltigsten Produkte angeboten werden. „Es ist höchste Zeit, dass wir das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist“, ergänzte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, bereits bei der Vorstellung des Vorschlages am 30. März 2022 in Brüssel.
Smartphones, die ersetzt werden müssen, weil Akkus nicht ausgetauscht werden können oder Kleidungsstücke, die nach dem zweiten Waschen in der Waschmaschine unbrauchbar werden – nach der EU-Kommission soll dieser Zustand in wenigen Jahren eine Änderung erfahren. Die EU-Kommission hat deshalb Leitlinien vorgelegt, wie eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft funktionieren könnte. Ziel dabei sei, schließlich auch die Abhängigkeit der EU von Energielieferungen vor allem aus Russland zu verringern, so Timmermans.
Ein wichtiges Element der neuen Vorschläge ist ein digitaler Produktpass. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darin ablesen können, wie ein Produkt hergestellt wurde, ob es repariert werden kann und ob es wiederverwertbar ist. Akkus von Smartphones sollen zum Beispiel, wie früher üblich, ersetzbar sein. Das soll es ermöglichen, ein solches Gerät auch weiter zu nutzen, wenn der Akku nicht mehr funktioniert, indem man es mit einem neuen Akku versieht.
In diesem Zusammenhang sollen ungenaue und nicht nachgewiesene Produktangaben wie „grün“ und „umweltfreundlich“ verboten werden. Und wegen der potentiell längeren Haltbarkeit von Produkten könnten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem Geld sparen, hebt die EU-Kommission hervor.
Bereits mit der Einführung des neuen EU-Energielabels im März 2021 sind strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektrogeräten in Kraft getreten. Hersteller werden seitdem verpflichtet, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten. Zum Beispiel bei der Spülmaschine: Kleinteile wie Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe müssen 10 Jahre lang verfügbar sein. Auch müssen die Produkte so gestaltet sein, dass bestimmte Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinander- und wieder zusammengebaut werden können. Entsprechende Reparaturinformationen sind schon beim Kauf mitzuliefern.
Der Anreiz für eine Reparatur fehlt, wenn Reparaturen zu lange dauern und zu teuer sind. Verbraucherinnen entscheiden sich dann eher für den Neukauf. Zwar gibt es hierzulande nach dem Gewährleistungsrecht und der dazugehörigen Rechtsprechung Vorstellungen hierzu, was zumutbar ist. So ist in der Rechtsprechung je nach Fall eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu vier Wochen anerkannt. Doch in der Realität gibt es hiervon immer wieder große Abweichungen. Zugleich müssen Reparateure (bei Elektrogeräten immer Elektrofachleute) auch in die Lage versetzt werden, dass sie die anerkannte Dauer einhalten können. Hierzu müssen Hersteller wiederum angehalten werden, etwa entsprechende Ersatzteile liefern zu können. Das neue Recht soll dies alles möglich machen.
Zudem ist angestrebt, das Recht auf Reparatur nicht nur innerhalb der Gewährleistungszeit, sondern auch für einen bestimmten Zeitraum darüber hinaus einzuräumen. In welchen Fällen eine Reparatur für den Verbraucher kostenfrei sein soll und wann nicht, wird noch auszuloten sein. Altruistische Reparateure wird es schließlich auch künftig nur sehr vereinzelt geben.
Die EU-Kommission möchte zunächst auch Textilien und Produkte wie Möbel, Matratzen, Zement und Aluminium in die Regelung einbeziehen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen alle anderen Produkte ebenso klimafreundlich hergestellt werden und wiederverwertbar sein.
Diese Vorschläge der EU-Kommission werden derzeit noch verhandelt. Sie werden auch im Europäischen Parlament abschließend zu diskutieren und zu verabschieden sowie von den EU-Mitgliedstaaten formal zu billigen sein.
Quelle: Bundesregierung
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