• 01.08.2023 – Wegweisendes Urteil: Verfasser von Online-Bewertungen muss Tatsachen belegen

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APOTHEKE | Steuer & Recht |

Wegweisendes Urteil: Verfasser von Online-Bewertungen muss Tatsachen belegen

 

Landgericht stärkt Unternehmen und Apotheken gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen

Am 22. Mai 2023 fällte die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal ein wegweisendes Urteil bezüglich negativer Bewertungen in Online-Portalen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 6 O 18/23 verdeutlicht, dass der Verfasser einer schlechten Bewertung Tatsachen, die das Unternehmen belasten, beweisen können muss. Scheitert der Beweis, kann der Betroffene die Löschung der Bewertung verlangen. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf Apotheken, die mit negativen Bewertungen in solchen Portalen konfrontiert sind.

Der Fall umfasste einen Verfasser, der eine schlechte Bewertung eines Unternehmens in einem Online-Portal veröffentlicht hatte. In seiner Kritik äußerte er negative Behauptungen, die das Unternehmen belasteten. Das Landgericht Frankenthal entschied, dass der Verfasser in der Pflicht ist, die angegebenen Tatsachen zu beweisen. Da ihm dies nicht gelang, wurde er dazu verurteilt, die negative Behauptung aus seiner Bewertung zu löschen.

Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für Apotheken, die mit negativen Bewertungen in Online-Portalen konfrontiert sind. Es unterstreicht die Bedeutung von sachlichen und belegbaren Bewertungen, die auf nachweisbaren Tatsachen beruhen. Apotheken können nun gestärkt gegen ungerechtfertigte und unbegründete negative Bewertungen vorgehen und die Entfernung solcher Inhalte verlangen, sofern diese nicht durch Fakten gestützt sind.


Kommentar:

Das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Reputation von Unternehmen, insbesondere in Zeiten, in denen Online-Bewertungen eine entscheidende Rolle für das Vertrauen der Verbraucher spielen. Es stärkt das Recht von Unternehmen, gegen unbegründete und negative Bewertungen vorzugehen, die auf ungerechtfertigten Behauptungen oder falschen Tatsachen beruhen.

Für Apotheken ist dieses Urteil von besonderer Bedeutung, da sie sich aufgrund ihrer Rolle in der Gesundheitsbranche einem erhöhten Bewertungsdruck ausgesetzt sehen können. Es betont die Wichtigkeit, dass Kundenbewertungen auf wahren und belegbaren Erfahrungen beruhen sollten. Apotheken können nun die Löschung von negativen und unbegründeten Bewertungen verlangen, wenn diese nicht durch nachweisbare Tatsachen gestützt sind.

Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil als Leitfaden für Online-Bewertungsportale dient, um sicherzustellen, dass Bewertungen auf sachlichen und nachvollziehbaren Informationen basieren. Dies wird dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in Bewertungsplattformen zu stärken und Unternehmen vor ungerechtfertigter Rufschädigung zu schützen. Ein transparentes und verantwortungsbewusstes Bewertungssystem ist entscheidend, um faire und aussagekräftige Bewertungen zu gewährleisten, von denen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher profitieren.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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