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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie sowie der Verordnungen für umweltfreundliche Kraftstoffe für die Schifffahrt und zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für das Laden von E-Autos und der Betankung mit anderen alternativen Kraftstoffen. Sie sind Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Bis 2050 will Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.
EU- Energiekommissarin Kadri Simson sagte zur Verabschiedung der neuen Energieeffizienz-Vorgaben: „Unsere verstärkten Maßnahmen zur Energieeffizienz werden die Energiewende beschleunigen. Die Versorgungssicherheit der EU wird gestärkt, und unsere Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen wird im Einklang mit dem REPowerEU-Plan weiter sinken.“
Rat und Parlament hatten sich darauf geeinigt, den Endenergieverbrauch der EU bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 zu senken. Die jährliche Energieeinsparverpflichtung auf nationaler Ebene wird fast verdoppelt: Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 neue jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent erzielen müssen. Bis Ende 2030 müssen sie schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr.
Die aktualisierte Richtlinie legt auch einen stärkeren Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Energiearmut und die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie umfasst eine erste EU-Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Energieeffizienz insbesondere für schutzbedürftige Kunden, einkommensschwache Haushalte und Personen im sozialen Wohnungsbau vorrangig zu verbessern.
Die „FuelEU Maritime“-Verordnung wird sicherstellen, dass die Treibhausgasintensität der vom Schifffahrtssektor verwendeten Kraftstoffe im Laufe der Zeit schrittweise um 2 Prozent im Jahr 2025 und um bis zu 80 Prozent bis 2050 gesenkt wird. Sie wird die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und Energien fördern und so die Senkung der Treibhausgasemissionen im Schifffahrtssektor unterstützen.
Gemäß der neuen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) müssen ab 2025 auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes alle 60 Kilometer Ladestationen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für Lkw errichtet werden. Darüber hinaus müssen für das Aufladen über Nacht Ladestationen an sicheren und gesicherten Parkplätzen installiert werden, ferner Ladestationen für Lieferfahrzeuge an städtischen Knoten. Sie enthält zudem verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge. Die neue Verordnung ebnet auch den Weg, um das Aufladen und Betanken benutzerfreundlich zu machen und sorgt für vollständige Preistransparenz, einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf die Zahlungsoptionen und kohärente Kundeninformationen in der gesamten EU.
Quelle: EU-Kommission
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