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Sehr geehrte Ärzte,
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APOTHEKE | Steuer & Recht |
Der aktuelle Fall, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests aufgehoben hat, wirft auch ein Licht auf die Bedeutung einer Strafrechtsschutzversicherung für Apothekerinnen und Apotheker.
Betrugsvorwürfe und rechtliche Auseinandersetzungen können in der Apothekenpraxis zu erheblichen finanziellen und beruflichen Belastungen führen. Die Strafrechtsschutzversicherung bietet hier eine wichtige Absicherung, indem sie die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben übernimmt.
Insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Beweislage nicht eindeutig ist und die Unschuldsvermutung eine bedeutende Rolle spielt, kann eine Strafrechtsschutzversicherung für Apotheker von unschätzbarem Wert sein. Sie ermöglicht es den Beschuldigten, ihre Rechte zu verteidigen und eine umfassende, professionelle Verteidigung zu gewährleisten.
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Beweisaufnahme und einer klaren Feststellung der Schuld in Strafverfahren. Es zeigt, dass Beschuldigte das Recht auf eine faire Behandlung und einen gerechten Prozess haben, unabhängig von den Vorwürfen.
Apothekerinnen und Apotheker sollten die Möglichkeit einer Strafrechtsschutzversicherung in Betracht ziehen, um sich gegen mögliche Betrugsvorwürfe oder andere strafrechtliche Angelegenheiten abzusichern. Eine solche Versicherung kann einen wertvollen Schutz bieten und den Betroffenen helfen, ihre berufliche Reputation und finanzielle Stabilität zu bewahren.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Strafrechtsschutzversicherung keine Anreiz für betrügerisches Verhalten sein sollte, sondern vielmehr eine Absicherung für den Fall von ungerechtfertigten Anschuldigungen darstellt. Eine verantwortungsvolle und ethische Arbeitsweise bleibt die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Engin Günder
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