• 25.07.2023 – Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Corona-Schnelltest-Betrug auf: Unzureichende Beweislage

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APOTHEKE | Steuer & Recht |

Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Corona-Schnelltest-Betrug auf: Unzureichende Beweislage

 

Im Fall von Betrug bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bisherige Verurteilung aufgehoben. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Beweislage unzureichend war und keine ausreichenden Beweise für einen vorsätzlichen Betrug vorlagen.

Hintergrund der Aufhebung ist ein Fall, bei dem ein Unternehmen beschuldigt wurde, falsche Abrechnungen für durchgeführte Corona-Schnelltests eingereicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte das Unternehmen angeklagt, mit Absicht falsche Angaben gemacht zu haben, um höhere Erstattungen von den Krankenkassen zu erhalten. In der ursprünglichen Verurteilung war das Unternehmen zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Gelder verurteilt worden und hatte zudem eine Geldstrafe erhalten.

Der BGH stellte nun fest, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichend waren, um die Schuld des Unternehmens zweifelsfrei nachzuweisen. Es sei nicht eindeutig nachgewiesen worden, dass die falschen Abrechnungen mit Absicht vorgenommen wurden. Die Unschuldsvermutung sei in diesem Fall nicht ausreichend berücksichtigt worden.


Kommentar:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests aufzuheben, zeigt die Bedeutung einer sorgfältigen Beweisaufnahme und einer klaren Feststellung der Schuld. Der Fall verdeutlicht, dass es nicht ausreicht, lediglich Verdachtsmomente vorzulegen, sondern dass eine solide Beweisgrundlage erforderlich ist, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Betrug in Zusammenhang mit Corona-Schnelltests ist ein ernstes Vergehen, das das Vertrauen in das Gesundheitssystem und die Abrechnungspraxis gefährden kann. Es ist daher entscheidend, dass Ermittlungen und Verfahren sorgfältig und gründlich durchgeführt werden, um eine gerechte und angemessene Bestrafung bei nachgewiesenem Betrug sicherzustellen.

Die Aufhebung der Verurteilung durch den BGH bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Betrugshandlung stattgefunden hat, sondern dass die Beweislage nicht ausreichend war, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, dass Strafverfahren auf einer soliden und eindeutigen Beweisgrundlage basieren sollten, um die Rechte der Beschuldigten zu schützen und die Gerechtigkeit zu wahren. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weiterentwickelt wird und ob weitere Beweise vorgelegt werden können, um die Schuld oder Unschuld des Unternehmens zweifelsfrei festzustellen.

Engin Günder

 

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