• 22.07.2023 – Sozialversicherungspflicht bei Ein-Personen-Kapitalgesellschaften: Wichtige rechtliche Fragen aufgeworfen

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Sozialversicherungspflicht bei Ein-Personen-Kapitalgesellschaften: Wichtige rechtliche Fragen aufgeworfen

 

Urteil betont Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Arbeitsbedingungen und Vertragsbeziehungen zur Festlegung des Sozialversicherungsstatus von Selbständigen mit eigener Kapitalgesellschaft

In vielen Ländern arbeiten zahlreiche Personen als Selbständige, indem sie Verträge mit ihren eigenen Ein-Personen-Kapitalgesellschaften abschließen. Dieses Modell ermöglicht es Einzelunternehmern, ihre Geschäfte zu führen und Dienstleistungen zu erbringen, während sie gleichzeitig von den rechtlichen und steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft profitieren. Eine aktuelle Rechtsprechung hat jedoch wichtige Fragen hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht in solchen Fällen aufgeworfen.

Die Diskussion über die Sozialversicherungspflicht von Personen, die mit ihrer eigenen Kapitalgesellschaft Verträge abschließen, rückte in den Fokus, als ein Fall vor Gericht verhandelt wurde. In diesem Fall argumentierte die Sozialversicherungsbehörde, dass eine solche Vertragsbeziehung dazu führen sollte, dass die Einzelperson als Selbständiger gilt und daher nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Die Begründung lautete, dass der Vertrag zwischen der Person und ihrer eigenen Gesellschaft als formaler Selbständigkeitsnachweis angesehen werden sollte.

Das Gericht hingegen entschied in diesem Fall zugunsten der Sozialversicherungspflicht. Die Richter argumentierten, dass die Form der Vertragsbeziehung allein nicht ausreiche, um die Sozialversicherungspflicht auszuschließen. Stattdessen müssten die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Natur der Beziehung zwischen der Person und ihrer Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der tatsächlichen Umstände, um die korrekte Sozialversicherungsstatus festzulegen. Nur weil eine Person mit ihrer eigenen Kapitalgesellschaft einen Vertrag abschließt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sie von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Vielmehr sollte eine gründliche Prüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Beziehung nicht in erster Linie eine Schein-Selbständigkeit darstellt, bei der die Person tatsächlich wie ein abhängig Beschäftigter agiert, aber formal als Selbständiger auftritt.

Dieses Urteil hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf Selbständige, die mit ihren eigenen Kapitalgesellschaften arbeiten. Es verdeutlicht die Bedeutung, dass Arbeitgeber und Selbständige die Arbeitsbedingungen, Verträge und die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit klar definieren, um mögliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Es ist anzumerken, dass die Rechtsprechung zu diesem Thema von Land zu Land variieren kann. Dennoch zeigt der vorliegende Fall, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Sozialversicherungsbestimmungen sorgfältig zu beachten und die richtigen Schritte zu unternehmen, um den korrekten Sozialversicherungsstatus festzulegen, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit Fachexperten im Bereich Recht und Steuern kann dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Engin Günder

 

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