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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Haftung eines Motorherstellers in Bezug auf den sogenannten Dieselskandal betrifft. Der VIa. Zivilsenat wurde mit dieser Fragestellung beauftragt und hat nun klargestellt, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, nur unter bestimmten Voraussetzungen haftet.
Konkret hat der VIa. Zivilsenat entschieden, dass ein Motorhersteller nur dann haftet, wenn entweder sittenwidrig vorsätzliches Handeln gemäß den §§ 826, 31 BGB vorliegt oder wenn er dem Fahrzeughersteller vorsätzlich Beihilfe zum Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung geleistet hat, wie es in § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV vorgesehen ist.
Diese Entscheidung schafft Klarheit hinsichtlich der Haftungsfrage und definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Motorhersteller, die nicht zugleich Fahrzeughersteller sind. Die Haftung wird auf Fälle begrenzt, in denen ein sittenwidriges vorsätzliches Handeln oder eine vorsätzliche Beihilfe nachweisbar ist.
Kommentar:
Die Entscheidung des VIa. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs schafft Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf die Haftung von Motorherstellern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Indem die Haftung auf bestimmte Voraussetzungen beschränkt wird, wird eine klare Grenze gezogen und ein angemessener Rahmen für die rechtliche Beurteilung geschaffen.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Entscheidung keinen Freifahrtschein für Motorhersteller darstellt. Die Haftung bleibt bestehen, wenn sittenwidriges vorsätzliches Handeln oder vorsätzliche Beihilfe nachgewiesen werden können. Die rechtlichen Hürden sind hoch, aber nicht unüberwindbar. Die Betroffenen haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Entscheidung trägt zur Rechtssicherheit und zur weiteren Aufarbeitung des Dieselskandals bei. Sie wird zweifellos Auswirkungen auf ähnliche Rechtsstreitigkeiten haben und als wichtiger Maßstab für zukünftige Fälle dienen. Die Rechtsprechung sollte darauf abzielen, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und den rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die laufenden und zukünftigen Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal auswirken wird. Die Betroffenen können nun auf eine klare rechtliche Grundlage für ihre Ansprüche zurückgreifen, während die Motorhersteller sich weiterhin der hohen Hürden bewusst sein sollten, um eine Haftung zu vermeiden.
Engin Günder
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