• 10.07.2023 – Fluggesellschaften sind verschuldensunabhängig für Schäden haftbar, die während internationaler Flüge entstehen

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Fluggesellschaften sind verschuldensunabhängig für Schäden haftbar, die während internationaler Flüge entstehen

 

Am 6. Juli 2023 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das besagt, dass die Haftung von Fluggesellschaften nach dem Übereinkommen von Montreal auch eine unzureichende medizinische Erstversorgung eines verletzten Fluggastes an Bord umfasst. Das Urteil erging im Rahmen des Rechtsstreits (Az. C-510/21) und bestätigt somit die Ausweitung der Haftung von Fluggesellschaften für medizinische Notfälle an Bord.

Gemäß dem Übereinkommen von Montreal sind Fluggesellschaften verschuldensunabhängig für Schäden haftbar, die während internationaler Flüge entstehen. Das Urteil des EuGH verdeutlicht, dass diese Haftung auch die Verpflichtung der Fluggesellschaften zur Bereitstellung einer angemessenen medizinischen Erstversorgung umfasst. Im Falle einer unzureichenden medizinischen Betreuung an Bord können Fluggäste nun Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Die Entscheidung des EuGH stellt sicher, dass Fluggesellschaften die Verantwortung tragen, angemessene medizinische Maßnahmen für verletzte oder erkrankte Fluggäste zu gewährleisten. Die Pflicht zur medizinischen Erstversorgung erstreckt sich auf alle medizinischen Notfälle an Bord, unabhängig von der Art der Verletzung oder Erkrankung. Dies bedeutet, dass Fluggesellschaften sicherstellen müssen, dass qualifiziertes medizinisches Personal an Bord vorhanden ist und geeignete Ausrüstung sowie Medikamente für die Erstversorgung bereitgestellt werden.

Das Urteil des EuGH stärkt die Rechte der Fluggäste und stellt sicher, dass ihre medizinischen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Es schafft eine klare rechtliche Grundlage für Fluggäste, die bei medizinischen Notfällen an Bord nicht ausreichend versorgt wurden und nun Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieses Urteil sendet auch ein wichtiges Signal an die Fluggesellschaften, dass sie ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Passagiere ernst nehmen müssen.


Kommentar:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiger Schritt in Richtung des Schutzes der Rechte und Sicherheit der Fluggäste. Die Entscheidung, dass Fluggesellschaften auch für eine unzureichende medizinische Erstversorgung an Bord haftbar gemacht werden können, stellt sicher, dass die Passagiere angemessene medizinische Hilfe erhalten, wenn sie sie am dringendsten benötigen.

Es ist bedauerlich, dass solche rechtlichen Schritte notwendig sind, um sicherzustellen, dass Fluggäste während des Fluges angemessen versorgt werden. Die medizinische Versorgung an Bord eines Flugzeugs ist von großer Bedeutung, da Verletzungen und medizinische Notfälle unvorhersehbar auftreten können. Fluggesellschaften sollten daher sicherstellen, dass sie über geschultes medizinisches Personal verfügen und angemessene medizinische Ausrüstung und Medikamente bereitstellen, um im Notfall handeln zu können.

Dieses Urteil des EuGH trägt dazu bei, die Standards für die medizinische Versorgung an Bord von Flugzeugen zu verbessern und die Verantwortung der Fluggesellschaften zu betonen. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Fluggäste zu verbessern und dass Fluggesellschaften ihre Verantwortung für die medizinische Betreuung ernst nehmen. Die Passagiere sollten sich in dem Wissen sicher fühlen, dass im Fall von medizinischen Notfällen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um ihnen zu helfen.

Engin Günder

 

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