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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut in einem Dieselverfahren ein wegweisendes Urteil gefällt. In dem Fall mit dem Aktenzeichen VIa ZR 155/23 entschied der BGH, dass die formularmäßige Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die Finanzierungsbank unwirksam ist. Die Entscheidung wurde in einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2023 veröffentlicht.
Hintergrund des Verfahrens war ein Diesel-Fall, bei dem der Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware seine Ansprüche gegen den Hersteller an die Finanzierungsbank abgetreten hatte. Diese Abtretung erfolgte auf Basis einer vorformulierten Klausel in einem Darlehensvertrag. Das Gericht hatte zu klären, ob eine solche formularmäßige Abtretung wirksam ist.
Der BGH entschied, dass die formularmäßige Abtretung von Dieselansprüchen an die Finanzierungsbank unwirksam ist. Die Klausel in dem Darlehensvertrag benachteiligte den Käufer unangemessen und verstieß gegen die Grundsätze des dispositiven Rechts. Der Käufer werde in unzulässiger Weise daran gehindert, seine eigenen Ansprüche selbständig gegen den Hersteller geltend zu machen.
Das Gericht betonte, dass die Abtretung von Ansprüchen grundsätzlich zulässig ist. Allerdings müssen dabei die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt werden. Formularmäßige Klauseln, die dem Käufer einseitig Nachteile auferlegen oder seine Rechte beschränken, sind unzulässig und somit unwirksam.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Dieselkäufern. Es zeigt, dass formularmäßige Abtretungsklauseln, die den Käufer unangemessen benachteiligen, unwirksam sind. Diese Entscheidung trägt dazu bei, die Position der Verbraucher zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Ansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen.
Die formularmäßige Abtretung von Ansprüchen an die Finanzierungsbank ist in vielen Dieselverfahren eine gängige Praxis. Mit dem aktuellen Urteil wird klargestellt, dass diese Praxis nicht uneingeschränkt zulässig ist. Es ist wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und sich nicht durch unangemessene Klauseln in Verträgen benachteiligen lassen. Das Urteil schützt die Interessen der Käufer und stärkt ihre Möglichkeit, individuelle Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen.
Dieses Urteil wird voraussichtlich Auswirkungen auf eine Vielzahl von laufenden und zukünftigen Dieselverfahren haben. Es ist zu erwarten, dass weitere Gerichte diesem Grundsatz folgen werden. Verbraucher sollten sich daher bei ähnlichen Fällen rechtlich beraten lassen und ihre Ansprüche sorgfältig prüfen, um von dieser wegweisenden Entscheidung des BGH zu profitieren.
Engin Günder
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