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Sehr geehrte Ärzte,
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VORSORGE | Steuer & Recht |
Im Fall einer Apothekerin, die unter einer schweren Zwangsstörung, Depressionen und einer Krebserkrankung leidet, hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschieden, dass sie nicht zwingend als berufsunfähig einzustufen ist (Urteil vom 14.01.2021, Az. 4 K 6874/19).
Die Apothekerin hatte bei der Bayerischen Apothekerversorgung die Zahlung von Ruhegeld aufgrund dauernder Berufsunfähigkeit beantragt. Dem Antrag waren umfangreiche Unterlagen beigefügt, darunter ärztliche Stellungnahmen und Beurteilungen ihrer Belastbarkeit und ihres Leistungsvermögens. Es wurde festgestellt, dass die Fortsetzung ihrer bisherigen Tätigkeit in einer konventionellen Apotheke mit Kundenkontakt ausgeschlossen sei, wodurch sie als arbeitsunfähig angesehen wurde. Ein Sachverständigengutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass sie leichte Tätigkeiten ohne direkten Kundenkontakt, Infektionsgefahr oder besondere Stressbelastung ausüben könnte. Als mögliche Arbeitsfelder wurden beispielsweise Tätigkeiten am Schreibtisch wie Recherchen oder schriftliche Beratung sowie Arbeit in Online-Apotheken genannt.
Die Bayerische Apothekerversorgung lehnte den Antrag auf Ruhegeldzahlung ab und argumentierte, dass eine langfristige Prognose zur Feststellung der Berufsunfähigkeit erforderlich sei. Zudem seien weitere Behandlungen erfolgversprechend und notwendig. Die Apothekerin versuchte daraufhin, die Bewilligung der Ruhegeldzahlung gerichtlich durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte jedoch die Entscheidung der Apothekerversorgung und wies die Klage der Apothekerin ab.
Der vorliegende Fall verdeutlicht die Herausforderungen bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit im medizinischen Kontext. Obwohl die Apothekerin mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, führte das Gutachten zu dem Schluss, dass sie noch leichte Tätigkeiten ausüben könnte, die nicht mit den bisherigen Belastungen verbunden sind. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung und bestätigte, dass eine langfristige Prognose und weitere Behandlungen notwendig sind, um eine abschließende Entscheidung über die Berufsunfähigkeit zu treffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Feststellung der Berufsunfähigkeit ein komplexer Prozess ist, der eine umfassende Bewertung der individuellen Umstände erfordert. In solchen Fällen spielen medizinische Gutachten eine entscheidende Rolle, um die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die berufliche Tätigkeit zu bewerten. Die vorliegende Entscheidung des Verwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung einer fundierten medizinischen Expertise und einer sorgfältigen Prüfung der individuellen Arbeitsmöglichkeiten bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Für Apotheker, die mit gesundheitlichen Herausforderungen konfrontiert sind, empfiehlt es sich, eine gründliche Beratung in Anspruch zu nehmen und alle relevanten medizinischen Unterlagen und Gutachten vorzulegen, um eine fundierte Entscheidung über die Berufsunfähigkeit zu ermöglichen. Die Unterstützung durch Fachexperten kann dabei helfen, den Prozess transparent und fair zu gestalten und die individuellen Rechte und Ansprüche angemessen zu vertreten.
Engin Günder
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