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Steuer & Recht |
Im Anschluss an einen Dialog mit der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich die Online-Reisebüros Edreams ODIGEO, Etraveli Group und Kiwi.com verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über ihre Rechte im Falle von Flugannullierungen durch Fluggesellschaften zu informieren und die Erstattung von Flugtickets innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt von den Fluggesellschaften zu vorzunehmen. Das bedeutet, dass Verbraucher ihre Erstattung innerhalb von maximal 14 Tagen erhalten. Die drei größten europäischen Flugvermittler haben vereinbart, ihre Praktiken vor der bevorstehenden Sommerferiensaison bis zum 30. Juni 2023 zu ändern.
Diese Maßnahme ergänzt einen früheren Dialog mit 16 großen europäischen Fluggesellschaften. Dieser hatte dazu geführt, dass sich diese Fluggesellschaften verpflichteten, die 7-Tage-Frist für Erstattungen einzuhalten. Mehr als 500.000 Fluggutscheine wurden erstattet, die Verbraucherinnen und Verbraucher nach Flugannullierungen während der COVID-19-Pandemie hatten annehmen müssen. Im Dialog mit den Fluggesellschaften im Jahr 2021 wurden zusätzliche Verzögerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Tickets für später annullierte Flüge über einen Vermittler erworben hatten, hervorgehoben.
Bei den von der Maßnahme betroffenen Online-Reisebüros handelt es sich um eDreams ODIGEO (mit Marken wie eDreams, Opodo, Go Voyages, Travellink und Liligo), ETraveli Group (mit Marken wie Mytrip, GotoGate, Flybillet, Flightnetwork, Supersavetravel, seat24 und Travelstart) und Kiwi.com. Die Maßnahme richtete sich ursprünglich auch an den Reiseveranstalter Otravo, der jedoch im Dezember 2022 seine Geschäftstätigkeit einstellte.
Im Anschluss an den Dialog sagten die Online-Reisebüros Folgendes zu:
Das Netz der europäischen Verbraucherschutzbehörden wird nun seine Dialoge mit allen Flugvermittlern beenden. Die Behörden überwachen jedoch weiterhin, ob die Verpflichtungszusagen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Darüber hinaus wird das Netz weiterhin die Einhaltung der Verpflichtungszusagen durch die Fluggesellschaften im Rahmen der im Jahr 2021 durchgeführten CPC-Maßnahme gegen 16 große Fluggesellschaften überwachen.
Quelle: EU-Kommission
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