
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VORSORGE | Steuer & Recht |
Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden stellt klar, dass zwischen den Begriffen "Untersuchung" und "Behandlung" ein deutlicher Unterschied besteht. In dem vorliegenden Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung hatte eine Frau in ihrem Antrag keine Angaben zu vorherigen probatorischen Sitzungen bei einem Psychotherapeuten gemacht. Der Versicherer argumentierte, dass sie dadurch ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt habe.
Das Gericht hingegen entschied zugunsten der Frau und betonte, dass keine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vorliege. Die probatorischen Sitzungen sollten lediglich klären, ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt. Da dies nicht der Fall war und der Psychotherapeut keine Therapie angeordnet hatte, handelte es sich nicht um eine Behandlung im Sinne der Antragsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung präziser und klar formulierter Antragsfragen in Versicherungsverträgen. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, die Fragen gewissenhaft zu beantworten und dabei den Unterschied zwischen Untersuchungen und Behandlungen zu berücksichtigen. Es ist erfreulich, dass das Gericht hierbei die Grenzen der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Zusammenhang mit offenkundig belanglosen Gesundheitsbeeinträchtigungen verdeutlicht hat.
Versicherungsunternehmen sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Antragsfragen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie präzise und verständlich formuliert sind. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und den Versicherungsprozess für alle Beteiligten transparenter zu gestalten.
OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2022 – Az. 4 U 1215/22
Engin Günder
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken
Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de