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VORSORGE | Steuer & Recht |
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.06.2023 zum Thema Teilzeitrente trotz langjähriger Vollzeitarbeit wirft wichtige Fragen auf und klärt die Rechtslage in Bezug auf die Auszahlung einer endgehaltsbezogenen Betriebsrente. Das Urteil hat Auswirkungen auf die Berechnung der Betriebsrente für Teilzeitbeschäftigte und schafft Klarheit in einem Bereich, der häufig zu Rechtsstreitigkeiten führt.
Das BAG hat entschieden, dass bei einer endgehaltsbezogenen Betriebsrentenzusage für Teilzeitkräfte das zuletzt maßgebliche Entgelt als Grundlage herangezogen werden darf. Das Gericht argumentiert, dass die endgehaltsbezogene Betriebsrente dazu dient, den Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten, der während des Erwerbslebens erarbeitet wurde. Daher sei es gerechtfertigt, den Betrachtungszeitraum für die Berechnung auf die letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden aus der Beschäftigung zu beschränken.
Das Urteil stellt fest, dass eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten in diesem Fall nicht vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Teilzeitbeschäftigte, die vor Beginn des Zehnjahreszeitraums in Vollzeit gearbeitet haben, von einer höheren Betriebsrente profitieren können. Die vorherige Teilzeitarbeit wird in diesem Fall nicht mindernd angerechnet.
Dieses Urteil gibt wichtige Leitlinien für Arbeitgeber und Beschäftigte in Bezug auf die Berechnung von Betriebsrenten bei Teilzeitarbeit. Es berücksichtigt den Zweck der Betriebsrente, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, und sorgt für eine angemessene Berücksichtigung von Teilzeit- und Vollzeitarbeitszeiten.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich über die Auswirkungen dieses Urteils im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung bewusst sein. Es ist ratsam, die internen Richtlinien und Vereinbarungen im Unternehmen entsprechend anzupassen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die korrekte Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Das Urteil des BAG bietet eine klare rechtliche Grundlage für die Behandlung von Teilzeitbeschäftigten in Bezug auf die Auszahlung von Betriebsrenten und trägt dazu bei, die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmern zu schützen und eine faire und gerechte Behandlung sicherzustellen.
BAG, Urteil vom 20.06.2023 – Az. 3 AZR 221/22
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