• 23.06.2023 – Bundestag billigt Gesetz zur Reform der Weiterbildungsförderung

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Steuer & Recht |

Bundestag billigt Gesetz zur Reform der Weiterbildungsförderung

 

Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 den Weg für eine Reform der Weiterbildungsförderung freigemacht, mit der in Zeiten des Fachkräftemangels, des demografischen Wandels und der Digitalisierung der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert werden soll. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6518, 20/6518, 20/7116, 20/7293 Nr. 1.10, 20/7409) stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Union und AfD votierten gegen das Gesetz, Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7411) fand keine Mehrheit. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren Änderungen am Ursprungsgesetz vorgenommen (20/7409). Der Haushaltsausschuss legte gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vor (20/7410).

(…)

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das sog. Weiterbildungsgesetz umfasst laut Entwurf drei Aspekte: 1) Reform der Weiterbildungsförderung, 2) Qualifizierungsgeld und 3) Ausbildungsgarantie. Durch feste Fördersätze und „weniger Förderkombinationen“ soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Außerdem entfällt künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn „eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel“ vorliegt oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfindet.

Führe die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen dazu, dass für einen großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes drohe, sollen Arbeitgeber und -nehmer künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können. Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden – in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes. Unternehmen würden im Umkehrschluss zwar kein Gehalt ausbezahlen, aber die Weiterbildungskosten tragen.

Da laut Gesetz in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine sog. Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden. Laut Gesetzentwurf würde die Umsetzung des Entwurfs im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro verursachen. Bis zum Jahr 2026 sei mit einem Anstieg auf 190 Millionen Euro zu rechnen.

(…)

Quelle: Deutscher Bundestag

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