• 22.06.2023 – EU-Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit

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Steuer & Recht |

EU-Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit

 

Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter haben am 20. Juni 2023 eine Gemeinsame Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit vorgelegt. Im Mittelpunkt dieser Gemeinsamen Mitteilung steht die Minimierung der Risiken, die sich aus bestimmten Wirtschaftsströmen im Kontext zunehmender geopolitischer Spannungen und eines beschleunigten technologischen Wandels ergeben, wobei gleichzeitig ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Offenheit und Dynamik gewahrt wird.

Mit der vorgeschlagenen Strategie wird ein gemeinsamer Rahmen festgelegt, in dem wirtschaftliche Sicherheit durch die Förderung der wirtschaftlichen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der EU, den Schutz vor Risiken und der Schließung von Partnerschaften für gemeinsame Anliegen und Interessen mit einem möglichst breiten Spektrum von Ländern erreicht werden soll. Richtschnur für Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit sind die Grundprinzipien der Verhältnismäßigkeit und Präzision.

Ein umfassenderer Ansatz für das Risikomanagement

Die Risiken, die bestimmte wirtschaftliche Verflechtungen mit sich bringen, entwickeln sich im derzeitigen geopolitischen und technologischen Umfeld rasch weiter und verschmelzen zunehmend mit Sicherheitsbelangen. Aus diesem Grund muss die EU ein umfassendes Konzept zur gemeinsamen Identifikation, Bewertung und Bewältigung von Risiken für ihre wirtschaftliche Sicherheit entwickeln.

In der Strategie wird vorgeschlagen, in vier Bereichen eine gründliche Bewertung der Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit vorzunehmen:

  • Risiken für die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten, einschließlich der Energiesicherheit
  • Risiken für die physische Sicherheit und die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen
  • Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit von Technologien und dem Durchsickern von Technologien
  • Risiken im Zusammenhang mit der Instrumentalisierung von wirtschaftlichen Abhängigkeiten oder mit wirtschaftlichem Zwang

In der Strategie wird eine Methodik für diese Risikobewertung vorgeschlagen. Sie sollte von der Kommission und den Mitgliedstaaten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter und unter Einbeziehung des Privatsektors – durchgeführt werden. Es sollte sich dabei um einen dynamischen und fortlaufenden Prozess handeln.

In der Strategie wird auch dargelegt, wie die identifizierten Risiken durch einen dreigleisigen Ansatz gemindert werden sollen, der aus den folgenden Elementen besteht:

  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch Stärkung des Binnenmarktes, Unterstützung einer starken und widerstandsfähigen Wirtschaft, Investitionen in Qualifikationen und Förderung der Forschungs-, Technologie- und Industriebasis in der EU
  • Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit der EU durch eine Reihe von bestehenden Maßnahmen und Instrumenten sowie durch die Erwägung des Einsatzes neuer Maßnahmen, um mögliche Lücken zu schließen. Dies würde in einer verhältnismäßigen und präzisen Weise geschehen, um eventuelle negative unbeabsichtigte Spillover-Effekte auf die europäische und die Weltwirtschaft zu begrenzen
  • Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Spektrum von Partnern zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit, auch durch das Voranbringen und den Abschluss von Handelsabkommen, Absicherung anderer Partnerschaften, Stärkung der regelbasierten internationalen Wirtschaftsordnung und multilateraler Institutionen wie der Welthandelsorganisation und Investitionen in die nachhaltige Entwicklung durch Global Gateway

Nächste Schritte

Die Mitteilung schafft die Grundlage für eine strategische Diskussion mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, um einen umfassenden Ansatz zum Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit der Union zu entwickeln. Der Europäische Rat wird die Strategie auf seiner Tagung vom 29. bis 30. Juni 2023 erörtern.

In der Mitteilung werden die folgenden neuen Maßnahmen festgelegt:

  • Entwicklung – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – eines Rahmens für die Bewertung von Risiken, die die wirtschaftliche Sicherheit der EU beeinträchtigen; dazu gehört die Erstellung einer Liste von Technologien, die für die wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, und die Bewertung ihrer Risiken im Hinblick auf die Schaffung geeigneter Abhilfemaßnahmen
  • Aufnahme eines strukturierten Dialogs mit dem Privatsektor, um ein gemeinsames Verständnis von wirtschaftlicher Sicherheit zu entwickeln und diesen zu ermutigen, Sorgfaltspflichten und Risikomanagement im Hinblick auf Bedenken im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit zu verbessern
  • weitere Unterstützung der technologischen Souveränität der EU und der Widerstandsfähigkeit der EU-Wertschöpfungsketten, auch durch die Entwicklung kritischer Technologien im Rahmen der Plattform für strategische Technologien für Europa (Strategic Technologies for Europe Platform – STEP)
  • Überprüfung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen
  • Prüfung von Optionen zur Gewährleistung einer angemessenen und gezielten Unterstützung der Forschung und Entwicklung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
  • vollständige Umsetzung der EU-Verordnung über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Vorlage eines Vorschlags zur Gewährleistung ihrer Wirksamkeit und Effizienz
  • Vornahme einer Prüfung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, welche Sicherheitsrisiken sich aus Auslandsinvestitionen ergeben können, und darauf aufbauend Vorlage einer Initiative bis Jahresende
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Forschung, die eine systematische und rigorose Durchsetzung der bestehenden Instrumente gewährleisten und alle noch bestehenden Lücken ermitteln und zu beseitigen
  • Prüfung des gezielten Einsatzes der Instrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU, einschließlich des Instrumentariums zur Abwehr hybrider Bedrohungen, des Instrumentariums für die Cyberdiplomatie sowie des Instrumentariums gegen Manipulation von Informationen und Einmischung aus dem Ausland (FIMI)
  • Beauftragung des Einheitliche Analyseverfahrens (Single Intelligence Analysis Capacity – SIAC), spezifisch an der Aufdeckung möglicher Bedrohungen der wirtschaftlichen Sicherheit der EU zu arbeiten
  • Gewährleistung der vollständigen Integrierung des Schutzes und der Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU in das außenpolitische Handeln der Europäischen Union und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern in Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit

Quelle: EU-Kommission

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