• 18.06.2023 – Offenlegung von Erkrankungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Offenlegung von Erkrankungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung wirft wichtige Fragen zur Privatsph ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Offenlegung von Erkrankungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung

 

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Offenlegung von Erkrankungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung wirft wichtige Fragen zur Privatsphäre und zum Datenschutz auf. Das Gericht entschied, dass Arbeitnehmer alle Erkrankungen offenlegen müssen, einschließlich der behandelnden Ärzte, um einen weiteren Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend zu machen.

Das Urteil basiert auf der Argumentation, dass eine ärztliche Erstbescheinigung nicht ausreicht, um festzustellen, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt, insbesondere wenn sie von einem anderen Arzt ausgestellt wurde. Die Richter befanden, dass der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt sei, um festzustellen, ob ein weiterer Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehe.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer grundsätzlich ein hohes Interesse am Schutz ihrer Gesundheitsdaten haben. Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung sollte sorgfältig abgewogen werden, insbesondere wenn es um die Offenlegung sensibler medizinischer Informationen geht.

Auf der anderen Seite greift die Lohnfortzahlung in den Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" ein und kann eine wirtschaftliche Belastung für Arbeitgeber darstellen. Die gesetzlichen Regelungen zum Sechs-Wochen-Zeitraum haben das Ziel, die finanzielle Belastung der Lohnfortzahlung in einem angemessenen Rahmen zu halten.

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestimmten Bedingungen und Offenlegungspflichten unterliegen kann. Um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die internen Richtlinien des Arbeitgebers und die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung und der Umgang mit Datenschutzfragen in Bezug auf die Offenlegung von Erkrankungen entwickeln werden. Es ist möglich, dass weitere Gerichtsentscheidungen und gesetzliche Änderungen zu einer ausgewogeneren Lösung führen, die sowohl den Schutz der Privatsphäre als auch die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt.

Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kennen und gegebenenfalls mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder Rechtsberatern zusammenarbeiten, um ihre Interessen zu vertreten und eine angemessene Behandlung sicherzustellen.

BAG, Urteil vom 18.01.2023 – Az. 5 AZR 93/22

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner