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Steuer & Recht |
Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neue Richtlinie über online abgeschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Wie von der Kommission im Mai 2022 vorgeschlagen, zielt diese Richtlinie darauf ab, die seit 2002 bestehenden Regeln zu ändern. So werden die Verbraucherrechte gestärkt und grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt gefördert. Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders sagte dazu: „Ich freue mich, dass die Mitgesetzgeber eine rasche Einigung über dieses wichtige Dossier erzielen konnten. So wird sichergestellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU beim Online-Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen angemessen geschützt sind, auch bei neuen Produkten, die auf den Markt kommen.“
In den letzten 20 Jahren hat sich Marketing für Finanzdienstleistungen stark verändert. Finanzdienstleister und Verbraucher haben das Faxgerät aufgegeben, und Finanzdienstleistungen werden zunehmend online verkauft. Darüber hinaus haben die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Sperrungen die Nutzung des Online-Shoppings im Allgemeinen beschleunigt.
Die mit der Richtlinie eingeführten Vorschriften dienen als Sicherheitsnetz für die Finanzdienstleistungen, die nicht durch sektor-spezifische Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
Als nächster Schritt müssen nun das Europäische Parlament und der Rat die gestrige politische Einigung formell annehmen.
Quelle: WPK
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