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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig, dass der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers die Kosten eines vorgerichtlich beauftragten Rechtsanwalts übernehmen muss, selbst wenn ein Fahrzeug eines mit der Abwicklung solcher Fälle vertrauten Unternehmens beschädigt wurde, ist ein wichtiger Schritt für die Geschädigten von Verkehrsunfällen. Oftmals ist die schadensrechtliche Abwicklung komplex, selbst wenn die Sachlage auf den ersten Blick klar erscheint. Die Kosten für einen Rechtsanwalt können für die Geschädigten erheblich sein, und es ist daher erfreulich zu sehen, dass das Gericht hier eine klare Verpflichtung des Versicherers festgestellt hat.
Es ist wichtig zu betonen, dass juristischer Beistand auch in vermeintlich eindeutigen Fällen von Verkehrsunfällen von großer Bedeutung sein kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Interessen des Geschädigten vertreten, sicherstellen, dass alle rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden, und eine angemessene Schadensregulierung sicherstellen. Die Übernahme der Kosten für einen Rechtsanwalt durch den Haftpflichtversicherer erleichtert den Zugang zu rechtlichem Beistand und stärkt die Position der Geschädigten bei der Abwicklung von Unfallschäden.
Es ist zu hoffen, dass diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig als wegweisend betrachtet wird und andere Gerichte dem Beispiel folgen. Eine klare Rechtsprechung in dieser Angelegenheit ist von großer Bedeutung, um die Rechte der Unfallgeschädigten zu schützen und eine faire Schadensregulierung sicherzustellen.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 28. April 2023 (1 U 16/22)
Roberta Günder
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