• 02.06.2023 – Übernahme in den Polizeivollzugsdienst zu Recht abgelehnt

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Land NRW hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Übernahme in den Polizeivollzugsdienst zu Recht abgelehnt

 

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil 6 A 383/20 vom 01.06.2023

Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter aus Gütersloh, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Mit am 01.06.2023 verkündetem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die auf diese Vorgänge gestützte Annahme fehlender charakterlicher Eignung des Bewerbers nicht zu beanstanden ist.

Der 1989 geborene Kläger begehrt seine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst als Beamter auf Probe. Im Jahr 2010 ernannte ihn das Land Nordrhein-Westfalen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Kommissaranwärter. Nachdem er wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung im Mai 2013 zunächst entlassen und nachfolgend von diesem Vorwurf freigesprochen worden war, schlossen der Kläger und das Land am 08.09.2016 einen Vergleich, mit dem sich das Land verpflichtete, die Entlassungsverfügung aufzuheben und dem Kläger Gelegenheit zu geben, seine Ausbildung fortzusetzen. Im August 2017 schloss der Kläger seine Ausbildung erfolgreich ab. Seinen Antrag, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, lehnte das Land jedoch ab. Zur Begründung verwies es auf vier Sachverhalte, die exemplarisch die persönliche und charakterliche Ungeeignetheit des Klägers belegen sollen. So habe der Kläger in unlauterer Weise Widerspruch gegen eine Klausurbewertung eingelegt, Kommilitonen über den wahren Zweck einer von ihm vorgelegten Unterschriftsliste getäuscht, ein Gespräch mit einem beim Land beschäftigten Schwimmmeister heimlich aufgezeichnet und zudem im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens mehrere voneinander abweichende Schilderungen zum Unfallgeschehen gegeben.

Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Minden ab; im Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht hatte der Kläger teilweise Erfolg (Urteil vom 25.08.2021). Das Bundesverwaltungsgericht hob das Berufungsurteil durch Beschluss vom 07.04.2022 – 2 B 48.21 – auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück.

Zur Begründung seines am 01.06.2023 verkündeten Urteils hat der 6. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Es ist nicht zu beanstanden, dass das Land die Übernahme des Klägers in den Polizeivollzugsdienst abgelehnt hat. Durch die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs mit einem Landesbediensteten hat der Kläger den Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts erfüllt und gezeigt, dass es ihm an der gerade für den Polizeivollzugsdienst erforderlichen Bereitschaft, die Rechtsordnung einzuhalten, sowie der nötigen Aufrichtigkeit und Loyalität fehlt. Von einem Polizeivollzugsbeamten muss zudem erwartet werden können, dass er gerade gegenüber seinem Dienstherrn jederzeit wahrheitsgemäße und verlässliche Angaben macht. Diese Erwartung hat der Kläger nicht erfüllt, weil er im Rahmen des Verfahrens um die Anerkennung eines Dienstunfalls den Unfallhergang mehrfach in ganz unterschiedlicher Weise dargestellt hat; die miteinander unvereinbaren Darstellungen sind nur dadurch zu erklären, dass er den tatsächlichen Geschehensablauf nicht durchgängig wahrheitsgemäß wiedergegeben hat. Auch hierauf hat das Land zu Recht durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung gestützt.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Quelle: OVG Nordrhein-Westfalen

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner