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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Landgerichts Duisburg zeigt, dass der Anspruch auf Ersatz für verletzungsbedingte haushaltsspezifische Beeinträchtigungen, auch bekannt als Haushaltsführungs-Schaden, nur unter bestimmten Bedingungen besteht. In diesem Fall wurde festgestellt, dass die von der Klägerin behaupteten Einschränkungen und Schmerzen größtenteils auf Vorerkrankungen zurückzuführen waren und nicht direkt auf den Verkehrsunfall. Daher wurden weitere Ansprüche auf Schadensersatz abgelehnt.
Das Gericht betonte auch, dass für einen solchen Anspruch die Beeinträchtigungen erheblich sein müssen, mindestens zehn Prozent. Es lagen jedoch keine Anhaltspunkte vor, dass dieser Prozentsatz im Fall der Klägerin erreicht oder überschritten wurde.
Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall eine genaue Prüfung der individuellen Umstände und Beweislage erfolgen muss. Es wird erwartet, dass Unfallopfer sich im Rahmen der Haushaltsführung an geringfügige Beeinträchtigungen anpassen und umstellen können.
Es ist wichtig, dass Betroffene in solchen Fällen rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche und mögliche Schadensersatzmöglichkeiten zu verstehen und angemessen zu verfolgen. Jeder Fall ist einzigartig, und eine fundierte rechtliche Beratung kann dabei helfen, die bestmögliche Lösung zu finden.
Landgericht Duisburg, Urteil vom 21. Februar 2023 (1 O 260/20)
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