• 28.05.2023 – Eigenbezug von Arzneimitteln über die eigene Apotheke

    GESUNDHEIT | Steuer & Recht | Die private Krankenversicherung (PKV) eines selbstständigen Apothekers ist laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vo ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Gesundheit:


GESUNDHEIT | Steuer & Recht |

Eigenbezug von Arzneimitteln über die eigene Apotheke

 

Krankenversicherung muss beim Eigenbezug von Arzneimitteln nur den Einkaufspreis erstatten

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat klargestellt, dass private Krankenversicherungen (PKV) beim Eigenbezug von Arzneimitteln über die eigene Apotheke lediglich den Einkaufspreis erstatten müssen. Der fiktive Apothekenabgabepreis, der auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berechnet wird, spielt in diesem Fall keine Rolle.

Der Hintergrund dieser Entscheidung liegt in einem konkreten Fall, in dem ein selbstständiger Apotheker seine rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel direkt über seine eigene Apotheke bezog. Dieser direkte Eigenbezug ermöglichte es dem Apotheker, den tatsächlichen Einkaufspreis zu zahlen, ohne den Aufschlag des Apothekenabgabepreises nach der AMPreisV berücksichtigen zu müssen.

Das Gericht entschied, dass die PKV in einem solchen Fall lediglich den tatsächlichen Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer erstatten muss. Die Begründung für diese Entscheidung liegt in der Tatsache, dass der selbstständige Apotheker als Inhaber der Apotheke die Möglichkeit hat, die Arzneimittel zu Großhandelspreisen zu beziehen, die unter dem fiktiven Apothekenabgabepreis liegen können.

Diese Entscheidung hat potenzielle Auswirkungen auf die Erstattungspolitik der PKV und kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Auf der einen Seite ermöglicht es der PKV, Kosten zu senken, indem sie nur den Einkaufspreis erstatten muss. Dies könnte zu niedrigeren Erstattungsbeträgen führen und sich positiv auf die Beiträge der Versicherten auswirken.

Auf der anderen Seite kann dies jedoch auch zu einer finanziellen Belastung für die Versicherten führen, insbesondere für diejenigen, die regelmäßig auf rezeptpflichtige Fertigarzneimittel angewiesen sind. Wenn die Erstattung nur auf den Einkaufspreis beschränkt ist, müssen die Versicherten möglicherweise einen größeren Anteil der Kosten selbst tragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken spezifisch für den Eigenbezug von Arzneimitteln über die eigene Apotheke gilt und keine allgemeine Auswirkung auf die Erstattungspolitik der PKV für andere Versicherte oder den Bezug von Arzneimitteln über andere Kanäle hat.

Die genaue Umsetzung und Auswirkungen dieser Entscheidung können je nach Versicherungsbedingungen und individuellen Vereinbarungen mit der PKV unterschiedlich sein. Versicherte sollten ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und bei Fragen zur Erstattungspolitik ihrer PKV den direkten Kontakt suchen.

Insgesamt verdeutlicht dieses Urteil die Komplexität und Vielfalt der Regelungen im Bereich der Krankenversicherung. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte ähnliche Entscheidungen treffen werden und ob dies zu weiteren Diskussionen und Debatten über die Erstattungspolitik der PKV führen wird.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner