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Steuer & Recht |
Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten beschlossen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Videokonferenzen sind in vielen Bereichen unseres Alltages eine Selbstverständlichkeit. Die Justiz darf dabei keine Ausnahme sein. Mit dem verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit machen wir die Justiz digitaler und moderner. Das bringt Vorteile für alle: Verhandlungen lassen sich künftig einfacher in den Alltag einbauen. Termine können leichter vereinbart werden. An Gerichtsverhandlungen etwa in Berlin kann man nun auch von Frankfurt aus teilnehmen. Zudem können mit der Einrichtung von „virtuellen Rechtsantragstellen“ rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger leichter mit Gerichten in Kontakt treten. Unsere rechtsstaatlichen Verfahren sollen der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Der heute beschlossene Gesetzentwurf leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Wir werden weiter daran arbeiten, in möglichst vielen Bereichen die Chancen der Digitalisierung nutzbar zu machen.“
Der beschlossene Gesetzentwurf stärkt und flexibilisiert den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie den Fachgerichtsbarkeiten. Den Gerichten soll damit ein möglichst großer Gestaltungsspielraum bei der Planung, Anordnung und Durchführung von Terminen per Bild – und Tonübertragung eingeräumt werden. Dadurch wird der Einsatz von Videokonferenztechnik praxistauglicher und im gerichtlichen Alltag weiter etabliert. Gleichzeitig wird das Antragsrecht der Parteien und Prozessvertreter auf Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung durch Einführung eines Begründungserfordernisses für die Ablehnung von entsprechenden Anträgen gestärkt.
Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen ermöglichen eine schnellere und kostengünstige Verfahrensführung. Bereits während der Corona-Pandemie konnten hierzu wichtige Erfahrungswerte gesammelt werden. Mit dem Ausbau wird nun ein wichtiger Beitrag zu der angestrebten Modernisierung, Entlastung sowie Digitalisierung der Justiz geleistet und eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Darüber hinaus realisiert dieser Gesetzentwurf eine Forderung, die auch im Rahmen der Verbändeumfrage zum Bürokratieabbau genannt wurde, die durch den Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Herr Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Benjamin Strasser, initiiert wurde.
Der Entwurf sieht folgende Neuerungen vor:
Diese Neuregelungen kommen grundsätzlich auch in den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten zur Anwendung (Anwendung über die allgemeinen Verweisungsnormen in § 173 Satz 1 VwGO und § 155 Satz 1 FGO). Die bisherigen Vorschriften der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit über Videoverhandlungen bleiben dagegen weitgehend unverändert.
Den Ländern soll darüberhinausgehend außerdem die Möglichkeit eröffnet werden, die Durchführung sogenannter vollvirtueller Videoverhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit zu erproben, bei denen sich auch das Gericht nicht im Sitzungssaal aufhält.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung wird dieser an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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