• 15.05.2023 – Steuerschätzung unter Eindruck der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat ernüchternde Zahlen vorgelegt: Allein 2023 soll der Fiskus 16,8 Mrd. Euro weniger einnehmen als noch im ...

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Steuer & Recht |

Steuerschätzung unter Eindruck der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung

 

Die deutsche Wirtschaft wird 2023 kaum wachsen. Das hat Konsequenzen für die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ des Bundesfinanzministeriums sagt für dieses Jahr ein Minus von 16,8 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom vergangenen November voraus, die Grundlage für die Haushaltsplanungen war. Noch deutlichere Korrekturen nach unten gibt es für 2024 und die Folgejahre bis 2027. Wichtig dennoch: Im Ergebnis legen die Steuereinnahmen jedes Jahr zu – auf nunmehr 1.079 Milliarden Euro im Jahr 2027 – aber ihr Anstieg fällt deutlich schwächer aus als noch Ende 2022 erwartet.

Schwächelnde Konjunktur, aber stabiler Arbeitsmarkt

In der Breite der deutschen Wirtschaft ist, trotz der bescheidenen Wachstumsaussichten, eine weiterhin stabile Beschäftigung zu sehen. Die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer steigen deshalb laut Schätzungen am stärksten: von 227 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf gut 304 Milliarden Euro im Jahr 2027. Die Schwäche des inländischen Konsums hinterlässt hingegen Spuren bei der Steuer mit dem höchsten Aufkommen, der Umsatzsteuer. Trotz der hohen Inflation soll ihr Aufkommen in diesem Jahr nur um 1,6 Prozent wachsen, 2022 waren es noch 13,6 Prozent.

Angesichts des schwierigen konjunkturellen Umfelds wird auch bei den Gewinnsteuern ein nur unterdurchschnittliches Plus erwartet. Das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer, die von Selbstständigen und Personenunternehmern gezahlt wird, klettert um 0,8 Prozent in diesem und 0,4 Prozent im kommenden Jahr. Die Körperschaftsteuer erzielt nach der aktuellen Prognose im Jahr 2023 nur ein Mehraufkommen von 0,4 Prozent.

Wegbrechen der Baukonjunktur hinterlässt Spuren in den Länderkassen

Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer fallen laut Prognose noch geringer aus als ohnehin im vorigen Herbst erwartet. Hohe Immobilienpreise, hohe Preise für Baustoffe und letztlich deutlich gestiegene Zinsen für Baufinanzierungen führen zu mehr und mehr Stornierungen von Bauprojekten, auch von gewerblichen Kunden. Das belastet die Haushalte der Länder, die die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erhalten. Mit einem prognostizierten Rückgang um 24,1 Prozent im Vergleich zu 2022 bricht die Grunderwerbsteuer regelrecht ein. Zusammen mit den Einbußen bei den gemeinschaftlichen Steuern – also den Steuern, die an Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden wie zum Beispiel die Einkommensteuer – sorgt dies dafür, dass auch die Einnahmesituation der Länder in den kommenden Jahren angespannter wird.

Das dürfte sich auch auf die Haushalte der Gemeinden auswirken, weil die Länder eine auskömmliche Mittelausstattung der Gemeinden sicherstellen müssen. Die wichtigste eigene Einnahmequelle der Kommunen ist die Gewerbesteuer, die sehr sensibel auf konjunkturelle Veränderungen reagiert. Wegen der schwachen Wachstumsprognosen steigen auch die Gewerbesteuereinnahmen in den kommenden Jahren nur langsam an.

Stabilisieren und Investieren gehen Hand in Hand

Die Mai-Steuerschätzung bildet die Richtschnur für die Aufstellung des ersten Entwurfes zum Bundeshaushalt 2024, den die Bundesregierung noch nicht vorgelegt hat. Entgegen des noch Ende 2022 erwarteten zusätzlichen Spielraums fallen die geplanten Einnahmen um 13 Milliarden Euro geringer aus und die Haushaltsplanung muss sich daran anpassen. Es wird also mehr denn je darauf ankommen, mit den vorhandenen Mitteln das Richtige zu tun. Dabei gilt es, mit den Ausgaben der öffentlichen Haushalte einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung in Gang zu setzen, der Investitionen am Standort Deutschland auch in Zukunft attraktiv macht und damit Arbeitsplätze sichert.

Investive Ausgaben in die Zukunft sollten Vorrang haben. Dazu gehören neben der Sicherung einer langfristig wettbewerbsfähigen Energieversorgung, schnellere Fortschritte bei der Digitalisierung, die Umsetzung der verabschiedeten Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie mehr und effektivere Investitionen in Bildung und Forschung. Diese strategischen Herausforderungen sollten nur vorübergehend aus kreditfinanzierten Sondervermögen finanziert werden. Bereits heute belasten die Zinsausgaben die öffentlichen Kassen deutlich stärker als noch vor der Corona-Pandemie. Tilgungsverpflichtungen bestehen ohnehin bereits aus den Nettokreditaufnahmen zur Bewältigung von Corona-Pandemie und Energiekrise.

Ende dieses Jahrzehnts werden die Finanzierungskosten für diese Kredite jährlich mit Milliardenbeträgen im Bundeshaushalt zu Buche schlagen. Die Inflationsprognosen lassen außerdem erwarten, dass eine Rückkehr zu den niedrigen Zinsen der letzten Jahre nicht so schnell eintreten wird. Neue Schulden können auf Dauer nicht der Ausweg sein. Eine starke Wirtschaft ist die beste Garantie für einen zuverlässig finanzierten, handlungsfähigen Staat.

Quelle: DIHK

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