• 11.05.2023 – Aufbau des Dateninstituts kann beginnen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Einrichtung eine Dateninstituts angekündigt. Nun hat der Bundestag lt. BMWK und BMI die dafür erforderlich ...

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Steuer & Recht |

Aufbau des Dateninstituts kann beginnen

 

Haushaltsmittel für das Dateninstitut freigegeben

Der Aufbau eines Dateninstituts für Deutschland ist einen entscheidenden Schritt weitergekommen:

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat auf Basis eines von der Bundesregierung eingereichten Konzepts die Finanzmittel für das Dateninstitut entsperrt, mit denen nun umgehend mit den Aufbauarbeiten für das Dateninstitut begonnen werden kann. Das Konzept zum Aufbau des Dateninstituts wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter enger Einbindung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Anna Christmann, Beauftrage für Digitale Wirtschaft und Startups im BMWK:

„Mit dem Dateninstitut setzen wir ein zentrales Projekt um, damit wir Daten in Deutschland besser teilen und nutzen können. Mir ist besonders wichtig, dass wir mit dem Konzept und der Budgetfreigabe jetzt sofort mit konkreten Projekten loslegen. Mit den zwei geplanten Use-Cases zeigen wir, welchen Beitrag das Dateninstitut für die bessere Verfügbarkeit von Daten leisten wird. Aus den Pilotprojekten lernen wir und treiben parallel den Aufbau des Instituts voran. Damit folgen wir dem agilen Ansatz, den die Gründungskommission für das Dateninstitut im Dezember 2022 auf dem Digital-Gipfel vorgestellt hat.“

Staatssekretär Dr. Markus Richter, BMI:

„Ein wichtiger Schritt zum Aufbau des Dateninstituts ist getan. Mit der Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss können wir nun schnell ins Handeln kommen. Wir verstehen das Dateninstitut als Think- und Do-Tank und wollen den praktischen Herausforderungen beim sektorübergreifenden Datenteilen und Datennutzen begegnen. Das Dateninstitut soll hierfür zur zentralen Anlaufstelle werden, für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Die Orientierung an den Use-Cases wird dabei nicht nur den involvierten Stakeholdern zugutekommen, sondern auch und vor allem wichtige Erkenntnisse für den weiteren Aufbau des Instituts liefern. Wir werden die Umsetzung der Use Cases daher eng begleiten. Eine spannende Aufgabe, auf die ich mich sehr freue!“

Datenverfügbarkeit und Datennutzung stoßen in Deutschland zum Teil noch auf hohe Hürden und Hindernisse. Hier soll das Dateninstitut mit konkreten Lösungen ansetzen. Für den Aufbau des Dateninstituts hat der Haushaltsausschuss des Bundestags für das Jahr 2023 nun 10 Mio. Euro zur Verfügung freigegeben. Zudem stehen jeweils weitere 10 Mio. Euro für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung.

Leitmotiv des Dateninstituts soll sein, Daten in Deutschland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens gesamtgesellschaftlich besser verfügbar und nutzbar zu machen. Dafür soll ein schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen, der Knowhow bündelt und zielgerichtet Hilfestellung – insb. beim intersektoralen Austausch – leistet.

Begleitet wurde die Konzeptentwicklung von einer breit angelegten Stakeholderkonsultation, die die Erwartungen und Wünsche von Expertinnen und Experten aus verschiedensten Bereichen wiederspiegelt. Zudem wurde eine vergleichende Begleitstudie erstellt, die aus dem nationalen und internationalen Umfeld Handlungsempfehlungen ableitet und das weitere Vorgehen im Hinblick auf das Aufgabenprofil und die organisatorisch-rechtliche Ausgestaltung eines künftigen Dateninstituts unterstützt.

Das Dateninstitut soll eine zentrale Anlaufstelle für Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Staat/Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft bilden, die interdisziplinär Expertise bündelt, praxisnah Methodenkompetenz zur Verfügung stellt und Lösungsvorschläge für Herausforderungen bei der Datennutzung erarbeitet und zur Verfügung stellt. Es soll dabei auf den zahlreichen vorhandenen Initiativen zum besseren Nutzen oder Teilen von Daten aufsetzen und mit diesen partnerschaftlich zusammenarbeiten, sodass keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. Um das datenschutzkonforme Datenteilen zu gewährleisten, sollen die Datenschutzbehörden eng in die Tätigkeiten des Dateninstituts eingebunden werden.

Der nächste Schritt wird ein Marktdialog sein, bei dem sich relevante Akteure sowie Expertinnen und Experten zur Umsetzung eines ersten Pilot-Use Cases und zu Fragen der Governance des Dateninstituts äußern und eigene Ideen vorbringen können. Der Marktdialog soll noch in diesem Quartal geführt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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