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Steuer & Recht |
DIHK, Mitteilung vom 05.05.2023
ChatGPT ist in aller Munde. Der intelligente Chatbot versetzt Wirtschaft und Gesellschaft in Staunen – und in Besorgnis zugleich. Er kann sekundenschnell Texte formulieren, Recherchen durchführen, Inspiration liefern und Aufgaben lösen. Für viele Unternehmen bietet das Chancen – nicht zuletzt die Aussicht auf hohe Effizienzgewinne. Gleichzeitig hat die Anwendung eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Regeln für einen sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nötig sind. Denn mit der Technologie gehen neue Rechtsfragen, Risiken und Herausforderungen einher. In Brüssel wird bereits seit mehr als zwei Jahren an einer entsprechenden Gesetzesgrundlage gearbeitet.
So hat die EU-Kommission im April 2021 den Entwurf für ein „Gesetz über Künstliche Intelligenz„, den sogenannten Artificial Intelligence Act (AI-Act), vorgelegt. Der Entwurf unterscheidet KI-Anwendungen nach verschiedenen Risikoklassen und knüpft an diese unterschiedliche Anforderungen an – zum Beispiel in Bezug auf Datenqualität oder Transparenzpflichten. Je höher die Risikoklasse, desto strenger sind die Anforderungen. Ziel ist es, die Sicherheit und das Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken.
Für die Wirtschaft ist das von hoher Bedeutung, denn hiervon wird abhängen, wie hoch der Erfolg und die Akzeptanz der Technologie ist. Viele Unternehmen befassen sich derzeit mit der Frage, ob sie in KI-Technologien investieren sollen. Eine positive Antwort darauf kann es nur geben, wenn Unternehmen einen Rechtsrahmen vorfinden, der es ihnen ermöglicht, KI in der EU langfristig rechtssicher zu entwickeln und anzuwenden.
Aktuell wird in Brüssel darüber diskutiert, wie sog. Allzweck-KI, zu der auch ChatGPT zählt, in den AI-Act integriert werden kann. Eine Überregulierung an dieser Stelle würde die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung des Technologiestandortes für Unternehmen gefährden. Viele Unternehmen stehen unter großem Druck, sich Herausforderungen wie der Transformation Richtung Klimaneutralität sowie dem Fachkräftemangel zu stellen. Unterstützende Technologien wie ChatGPT können ihnen dabei eine große Hilfe sein. Gerade in risikoarmen Anwendungsszenarien sollten Betriebe nicht unnötig eingeschränkt werden. Es ist wichtig, dass auch bei KI-Tools wie ChatGPT der risikobasierte Ansatz des AI-Act konsequent zur Anwendung kommt – also nach Ausmaß des Risikos unterschieden wird. Angesichts des breiten Anwendungsfeldes und der unterschiedlichen Einsatzzwecke ist die Risikobestimmung von Allzweck-KI jedoch ohne Frage eine große Herausforderung.
Bis ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen in Anwendung tritt, wird es noch dauern. Wenn alles nach Plan läuft, könnten die Verhandlungen 2024 ihren Abschluss finden. Nach dem Inkrafttreten des AI-Act dauert es voraussichtlich noch zwei weitere Jahre bis zur vollständigen Anwendbarkeit. Für viele Unternehmen ist das zu lange. Sie benötigen Klarheit und Unterstützung bei Rechtsfragen der Anwendung, zum Beispiel durch Handlungsleitfäden. Auch Rahmenbedingungen für den datenschutzkonformen Einsatz sollten zügig auf den Weg gebracht werden, zum Beispiel mehr Transparenz über den Ort der Datenverarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Auf nationaler Ebene befasst sich derzeit eine Taskforce der Datenschutzkonferenz mit dem Thema.
Wichtig ist jetzt, dass sich Unternehmen mit den Chancen und möglichen Risiken vertraut machen und die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen beim Einsatz von KI-Anwendungen wie ChatGPT beachten. Zum Beispiel sollten sich Mitarbeitende über die aktuellen urheber- oder datenschutzrechtlichen Risiken informieren und sicherstellen, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen. Eine Unterstützung bei der Anwendung bietet ein entsprechender DIHK-Orientierungsrahmen.
Darüber hinaus gilt es, die Vermittlung von Wissen über die Funktionsweise der Systeme voranzutreiben. KI-Kompetenz ist das Gebot der Stunde. Im Rahmen der Initiative #GemeinsamDigital richten die IHKs kostenlose Weiterbildungsangebote zum KI-Technologien aus.
Quelle: DIHK
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