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Steuer & Recht |
Am 31. März 2023 stimmte der Bundesrat über eine Initiative des Saarlandes, Bremens und Thüringens mit dem Ziel der Einführung einer Kindergrundsicherung ab. Sie fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen – der Bundesrat übermittelt daher keine entsprechende Entschließung an die Bundesregierung.
Nach dem Wunsch der drei Länder hätte der Bundesrat seine Sorge darüber äußern sollen, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus, heißt es im Länderantrag. Auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und der deutliche Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verschärften die Situation zusätzlich.
Die Urheber des Antrages hatten daher vorgeschlagen, dass der Bundesrat das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.
Sie wollten erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, die vorliegenden Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung schnellstmöglich zu einem Referentenentwurf zu konkretisieren und mit dem Gesetzgebungsverfahren dann umgehend zu beginnen.
Quelle: Bundesrat
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