• 15.12.2022 – Crowdworking-Nutzung seit Beginn der Corona-Pandemie verdoppelt

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland ist im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie lt. ZEW deutlich gestiegen. ...

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Crowdworking-Nutzung seit Beginn der Corona-Pandemie verdoppelt

 

Die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland ist im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie deutlich gestiegen. „Aktuell setzen 6,4 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 4,9 Prozent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe Crowdworking ein. Darüber hinaus planen etwa ein bis zwei Prozent der Unternehmen, bis Ende des Jahres 2023 mit dem Einsatz von Crowdworking zu beginnen“, kommentiert Dr. Daniel Erdsiek, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“, die Ergebnisse einer aktuellen ZEW-Befragung.

Im Zuge des technologischen Fortschritts sind neue Formen der Erwerbsarbeit entstanden, sodass neben dem klassischen Arbeitsmarkt nun auch Online-Plattformen die Möglichkeit zur Vermittlung von Arbeitsaufträgen bieten. Zum einen können dabei Arbeitsaufträge vergeben werden, die physisch an einem vereinbarten Ort ausgeführt werden müssen, wie etwa Personenbeförderung oder Lieferdienste. Zum anderen eignen sich Online-Plattformen auch für die Vergabe von Aufträgen, die über die Plattform rein internetbasiert und damit ortsunabhängig erbracht werden können. Diese Beschäftigungsform wird auch als „Crowdworking“ bezeichnet und ermöglicht es Unternehmen, traditionell unternehmensinterne Aufgaben und Projekte über eine Plattform an externe Arbeitskräfte zu vergeben. Die gegen Bezahlung ausgeführten Tätigkeiten reichen dabei von einfachen Kleinstaufgaben, die nur wenige Klicks erfordern, bis hin zur Erbringung komplexer Tätigkeiten und vollständiger Projekte, z. B. in den Bereichen Webprogrammierung oder Design.

Auf Basis wiederholter ZEW-Befragungen liegen repräsentative Ergebnisse über die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland vor, die für die Informationswirtschaft bis zum Jahr 2014 und für das Verarbeitende Gewerbe bis 2016 zurückreichen. In beiden Branchen ist bis zum Jahr 2018 ein kontinuierlicher, aber recht geringer Anstieg der (geplanten) Nutzung entsprechender Online-Plattformen zu beobachten. Der Anteil an Unternehmen, die Crowdworking nutzten oder planten, lag im Jahr 2018 bei 4,5 Prozent in der Informationswirtschaft und 3,2 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe. Bei der Befragung im September 2020 hatten sich diese Anteile allerdings in beiden Branchen mehr als verdoppelt und lagen bei 9,5 Prozent bzw. 6,9 Prozent. Ein Teil dieses deutlichen Schubs zwischen 2018 und 2020 könnte dabei auf coronabedingte Anpassungen der Arbeitsorganisation und einen gestiegenen Bedarf an z. B. externen IT-Spezialisten/-innen zurückzuführen sein. Die Ergebnisse der aktuellen Befragung im September 2022 zeigen nun, dass der in den Vorjahren beobachtete und rapide Anstieg der (geplanten) Nutzungsraten weiterhin Bestand hat. Aktuell nutzen 6,4 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 4,9 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe Crowdworking-Plattformen, während jeweils etwa ein bis zwei Prozent einen künftigen Einsatz planen. „Im Vergleich zum Jahr 2020 sind die (geplanten) Nutzungsraten des Crowdworking damit zwar um etwa einen Prozentpunkt gesunken, fallen aber weiterhin etwa doppelt so hoch aus wie noch vor der Corona-Pandemie“, so Erdsiek.

Hemmnis für die Nutzung von Crowdworking-Plattformen

„Aus Sicht der Unternehmen besteht das am weitesten verbreitete Hemmnis für die Nutzung von Crowdworking-Plattformen darin, dass sich die eigenen Arbeitsinhalte nicht für die Bearbeitung über eine Crowdworking-Plattform eignen“, sagt Erdsiek. In der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe trifft dies auf über 70 Prozent der Unternehmen zu, denen Crowdworking bekannt ist. Weitere Hemmnisse sehen die Unternehmen auch in Schwierigkeiten, die sich bei der Qualitätskontrolle der über eine Plattform bezogenen Leistungen ergeben können und in der Unsicherheit über juristische Rahmenbedingungen. Knapp 54 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 65 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe befürchten, dass die Vergabe von Aufträgen an die „Crowd“ zu einem Abfluss von unternehmensinternem Wissen führen könnte. Derweil gibt in beiden Branchen jeweils ein Drittel der Unternehmen an, dass Crowdworking eine Arbeitsform darstellt, die sie nicht unterstützen wollen.

Quelle: ZEW

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