• 13.12.2022 – Hinweise zur mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren IX R 15/20 (Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags)

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Siehe dazu auch Pressemitteilung 056/22Für den Verhandlungstermin am 17.01.2023, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Gustav-Jahn-Saal (Sitzungs ...

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Steuer & Recht |

Hinweise zur mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren IX R 15/20 (Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags)

 

Für den Verhandlungstermin am 17.01.2023, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Gustav-Jahn-Saal (Sitzungssaal II) des Bundesfinanzhofs, gelten folgende Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/innen:

1. Akkreditierungsverfahren

Für Medienvertreter/innen wird ein Akkreditierungsverfahren über die Pressestelle durchgeführt. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Donnerstag, dem 15.12.2022, um 12.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 21.12.2022, um 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich. Vor Fristbeginn eingereichte Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Akkreditierungsformular (PDF-Formular, downloadbar unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Zudem ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Das Akkreditierungsgesuch ist per E-Mail an die Adresse akkreditierung@bfh.bund.de zu übermitteln. Akkreditierungsgesuche, die an sonstige E-Mail-Adressen oder per Telefax oder per Post übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Bundesfinanzhofs eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesfinanzhofs (www.bundesfinanzhof.de/de/datenschutz/).

2. Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe

Für Medienvertreter/innen stehen im Sitzungssaal insgesamt 20 Sitzplätze zur Verfügung.
Die Plätze für Medienvertreter/innen werden nach dem Prioritätsprinzip entsprechend dem angeordneten und durchgeführten Akkreditierungsverfahren vergeben. In der Reihenfolge der Anmeldung entsprechend der Akkreditierungsliste werden die Plätze - je Medieneinheit ein Platz – verteilt.

3. Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.

4. Foto-, Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung

Vor Beginn der mündlichen Verhandlung sind Foto- und Filmaufnahmen (Bildaufnahmen) vom Einzug des Senats in den Sitzungssaal möglich. Aufnahmen dürfen nur von den im jeweiligen Medienpool zugelassenen Kamerateams und Fotograf/innen gefertigt werden.

Es werden vier Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotograf/innen (ein/e Agenturfotograf/in und ein/e freie/r Fotograf/in). Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für die Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft. Der jeweilige Poolführer ist verpflichtet, abgelehnten Bewerber/innen des Medienpools die gefertigten Aufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung zum jeweiligen Medienpool und gegebenenfalls die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.

Der Aufbau der Kameras ist spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung abzuschließen. Für die Positionierung der Kameras und während der Aufnahmen ist den Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen bzw. Fotografieren von Akten sind nicht gestattet. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.

Tonaufnahmen erfolgen über einen zentralen Tonabnahmepunkt. Über diese Pressebox kann ein symmetrisch analoges Audiosignal per XLR-Stecker zur Verfügung gestellt werden.

Auflagen des Gerichts sind einzuhalten.

5. Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker/innen

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge stehen auf dem Dienstgrundstück des Bundesfinanzhofs zwei Stellplätze zur Verfügung. Falls ein Stellplatz benötigt wird, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Akkreditierungsformular (https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) anzugeben. Die Stellplätze werden nach Eingang des Antrages vergeben.

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker/innen sowie die Fahrzeugdaten. Für die Zuweisung der Stellplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fabrikat, Fahrzeug-Typ, Abmessungen (LxBxH in m), zulässiges Gesamtgewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über den Bundesfinanzhof bezogen werden soll.

Weiterlesen: BundesfinanzhofLink

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