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Steuer & Recht |
Mehrheit der hybriden Selbstständigen kann gut für das Alter vorsorgen
Bei den meisten hybriden Selbstständigen (90 %) liegt der Arbeitsschwerpunkt auf einer abhängigen Tätigkeit – in nur gut jeder 10. hybriden Selbstständigkeit wird vorrangig die selbstständige Tätigkeit ausgeübt. „Bei der Mehrheit der hybriden Selbstständigen kann davon ausgegangen werden, dass sie für ihr Alter ausreichend vorsorgen können“, berichtet IfM-Wissenschaftler Dr. Olivier Butkowski.
Sowohl die Anzahl der hybriden Selbstständigen als auch ihr Anteil an allen Erwerbstätigen ist seit der Jahrtausendwende deutlich gestiegen: Waren in 2001 noch rund 2,46 Millionen Personen in dieser Erwerbsform tätig, gab es in 2016 bereits 3,39 Millionen hybride Selbstständige. Damit überstieg ihre Anzahl in diesem Jahr erstmals die Zahl der ausschließlich selbstständig Tätigen und hat damit eine deutlich höhere Bedeutung für den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme als bisher angenommen. Gefördert durch das Forschungsnetzwerk Alterssicherung untersuchten Dr. Olivier Butkowski und Dr. Rosemarie Kay die Bedeutung der hybriden Selbstständigkeit sowie die Altersvorsorgefähigkeit mit Hilfe der Daten des Taxpayer-Panels. Dabei zeigte sich, dass im untersuchten Zeitraum 2001 bis 2016 gut jeder zweite hybride Selbstständige einen Bruttolohn zwischen 30.001 und 60.000 Euro erzielte und zusätzlich noch über Gewinneinkünfte verfügte.
„Bei rund 26 % der hybriden Selbstständigen sprechen wir von einer mittleren Altersvorsorgefähigkeit. Sie sind zwar über ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rentenversichert. Gleichwohl wäre auf Grund dessen eine auskömmliche Absicherung im Alter eher nicht möglich“, erläutert Olivier Butkowski. Knapp jeder Dritte von ihnen habe aber zusätzlich dazu Gewinneinkünfte von mindestens 5.410 Euro, sodass diese hybriden Selbstständigen gleichfalls für ihr Alter vorsorgen können.
Eine zu geringe Altersvorsorgefähigkeit sieht er nur bei 18 % der hybriden Selbstständigen gegeben – beispielsweise, weil für sie nur Minimalbeiträge aus einer geringfügigen abhängigen Beschäftigung in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt werden. „Sofern überhaupt Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit zufließen, werden diese üblicherweise nicht für eine zusätzliche Altersvorsorge eingesetzt werden können. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass auch hier weitere Einkünfte wie beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung zur Altersabsicherung beitragen“, resümiert der IfM-Wissenschaftler.
Quelle: IfM Bonn
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