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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat am 07.12.2022 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der EU-Kapitalmarktunion vorgelegt, mit denen die folgenden Ziele verfolgt werden:
Mit Blick auf eine gut funktionierende Kapitalmarktunion braucht die EU ein sicheres, robustes und attraktives Clearing. Wenn das Clearing nicht effizient funktioniert, sind Finanzinstitute, Unternehmen und Anleger, wie die Finanzkrise von 2008 gezeigt hat, mit höheren Risiken und Kosten konfrontiert.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden
Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Insolvenzregelung. Dies ist eine Herausforderung für grenzüberschreitende Anleger, die bei der Bewertung einer Anlagemöglichkeit 27 unterschiedlichen Insolvenz-Regelwerken Rechnung tragen müssen.
Der Vorschlag wird
Diese Maßnahmen werden grenzüberschreitende Investitionen im gesamten Binnenmarkt fördern, die Kapitalkosten für Unternehmen senken und letztlich einen Beitrag zur EU-Kapitalmarktunion leisten. Insgesamt wird der Nutzen des Vorschlags auf über 10 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.
Für Unternehmen ist die Notierung an öffentlichen Märkten mit erheblichen Anforderungen verbunden. So können sich beispielsweise die Prospektdokumente auf bis zu 800 Seiten erstrecken.
Die vorgeschlagenen Änderungen werden
Diese Maßnahmen werden die Kapitalmarktunion dadurch voranbringen, dass unnötiger administrativer Aufwand und unnötige Kosten für die Unternehmen vermieden werden. Dies wird Unternehmen zu einer Notierung an den EU-Kapitalmärkten bzw. zur Beibehaltung einer solchen Notierung ermutigen. Ein leichterer Zugang zu öffentlichen Märkten wird die Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Finanzierungsquellen besser zu diversifizieren und zu ergänzen.
Das Paket zum Clearing besteht aus:
Das Paket zur Notierung an öffentlichen Märkten besteht aus:
Das Paket zur Insolvenz von Nichtbanken besteht aus:
einer Richtlinie über die Insolvenz von Nichtbanken.
Die sechs Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Quelle: EU-Kommission
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