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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat am 07.12.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen. Im Mittelpunkt des Vorschlags stehen das Wohl und die Rechte des Kindes. Er wird Rechtsklarheit für alle Arten von Familien schaffen, die sich in einer grenzüberschreitenden Situation innerhalb der EU befinden, sei es, weil sie sich von einem Mitgliedstaat in einen anderen begeben, um dort zu reisen oder zu wohnen, oder weil sie Familienangehörige oder Eigentum in einem anderen Mitgliedstaat haben. Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags besteht darin, dass die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte.
Im Unionsrecht in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof, insbesondere in Bezug auf die Freizügigkeit, ist bereits vorgesehen, dass die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft in allen anderen Mitgliedstaaten für bestimmte Zwecke anerkannt werden sollte: Zugang zum Hoheitsgebiet, Aufenthaltsrecht, Nichtdiskriminierung im Vergleich zu eigenen Staatsangehörigen. Dies gilt jedoch nicht für die Rechte, die sich aus dem nationalen Recht ableiten.
Der Vorschlag wird es Kindern in grenzüberschreitenden Situationen ermöglichen, in den Genuss der nach nationalem Recht aus der Elternschaft erwachsenden Rechte zu kommen, z. B. in Fragen des Erbrechts, des Unterhalts, des Sorgerechts oder des Rechts der Eltern, als rechtliche Vertreter des Kindes (für die Schulbildung oder für Gesundheitsfragen) aufzutreten.
Derzeit haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung im Bereich der Elternschaft, was für Familien, die sich in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, rechtliche Hürden mit sich bringt. Familien müssen manchmal Verwaltungs- oder sogar Gerichtsverfahren einleiten, um die Elternschaft anerkennen zu lassen, aber diese sind kostspielig, zeitaufwendig und können zu ungewissen Ergebnissen führen. Der Vorschlag zielt daher darauf ab, die Grundrechte von Kindern zu schützen, Rechtssicherheit für die Familien zu schaffen und die Prozesskosten und Belastungen für die Familien und die Verwaltungs- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten zu verringern.
Wichtigste Elemente des Vorschlags:
Der Vorschlag wird andere EU-Vorschriften des internationalen Privatrechts, z. B. in Bezug auf Erbsachen, ergänzen. Er harmonisiert nicht das materielle Familienrecht; dieses fällt weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Der Vorschlag der Kommission muss vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission die Anwendung der Verordnung durch die Mitgliedstaaten bewerten und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.
Quelle: EU-Kommission
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