• 08.12.2022 – Gleichstellungspaket: Kommission schlägt neue Vorschriften für die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten vor

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission hat am 07.12.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der die Vorschriften des internationalen Privatrechts in ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gleichstellungspaket: Kommission schlägt neue Vorschriften für die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten vor

 

Die Europäische Kommission hat am 07.12.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen. Im Mittelpunkt des Vorschlags stehen das Wohl und die Rechte des Kindes. Er wird Rechtsklarheit für alle Arten von Familien schaffen, die sich in einer grenzüberschreitenden Situation innerhalb der EU befinden, sei es, weil sie sich von einem Mitgliedstaat in einen anderen begeben, um dort zu reisen oder zu wohnen, oder weil sie Familienangehörige oder Eigentum in einem anderen Mitgliedstaat haben. Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags besteht darin, dass die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte.

Im Unionsrecht in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof, insbesondere in Bezug auf die Freizügigkeit, ist bereits vorgesehen, dass die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft in allen anderen Mitgliedstaaten für bestimmte Zwecke anerkannt werden sollte: Zugang zum Hoheitsgebiet, Aufenthaltsrecht, Nichtdiskriminierung im Vergleich zu eigenen Staatsangehörigen. Dies gilt jedoch nicht für die Rechte, die sich aus dem nationalen Recht ableiten.

Der Vorschlag wird es Kindern in grenzüberschreitenden Situationen ermöglichen, in den Genuss der nach nationalem Recht aus der Elternschaft erwachsenden Rechte zu kommen, z. B. in Fragen des Erbrechts, des Unterhalts, des Sorgerechts oder des Rechts der Eltern, als rechtliche Vertreter des Kindes (für die Schulbildung oder für Gesundheitsfragen) aufzutreten.

Die Rechte der Kinder schützen

Derzeit haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung im Bereich der Elternschaft, was für Familien, die sich in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, rechtliche Hürden mit sich bringt. Familien müssen manchmal Verwaltungs- oder sogar Gerichtsverfahren einleiten, um die Elternschaft anerkennen zu lassen, aber diese sind kostspielig, zeitaufwendig und können zu ungewissen Ergebnissen führen. Der Vorschlag zielt daher darauf ab, die Grundrechte von Kindern zu schützen, Rechtssicherheit für die Familien zu schaffen und die Prozesskosten und Belastungen für die Familien und die Verwaltungs- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten zu verringern.

Wichtigste Elemente des Vorschlags:

  • Bestimmung des Gerichtsstands: In dem Vorschlag werden die Gerichte der Mitgliedstaaten festgelegt, die für Fragen im Zusammenhang mit der Elternschaft zuständig sind, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
  • Bestimmung des anwendbaren Rechts: Grundsätzlich sollte das auf die Begründung der Elternschaft anzuwendende Recht das Recht des Staates sein, in dem die entbindende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Führt diese Regel zur Begründung der Elternschaft in Bezug auf nur einen Elternteil, so gewährleisten alternative Optionen, dass die Elternschaft für beide Elternteile begründet werden kann.
  • Vorschriften für die Anerkennung der Elternschaft: Der Vorschlag sieht die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen und öffentlichen Urkunden vor, mit denen die Elternschaft begründet oder nachgewiesen wird. In der Regel sollte die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne besonderes Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
  • Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats: Kinder (oder ihre gesetzlichen Vertreter) können dieses in dem Mitgliedstaat beantragen, in dem die Elternschaft begründet wurde, und es eventuell nutzen, um die Elternschaft in allen anderen Mitgliedstaaten nachzuweisen. Die Kommission schlägt ein harmonisiertes Muster vor, das für die gesamte EU gilt. Die Verwendung des Zertifikats wäre für Familien fakultativ, jedoch hätten sie das Recht es zu beantragen. Das Zertifikat müsste dann überall in der EU anerkannt werden.

Der Vorschlag wird andere EU-Vorschriften des internationalen Privatrechts, z. B. in Bezug auf Erbsachen, ergänzen. Er harmonisiert nicht das materielle Familienrecht; dieses fällt weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission muss vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission die Anwendung der Verordnung durch die Mitgliedstaaten bewerten und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.

Quelle: EU-Kommission

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner