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Steuer & Recht |
Die EU möchte zeitnah die auf OECD-Ebene beschlossenen Maßnahmen zur Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen (Säule II) umsetzen. Die Verhandlungen über die entsprechende EU-Richtlinie stocken im EU-Rat. Grund hierfür ist ein Veto Ungarns.
Anfang Oktober 2021 einigten sich 137 Staaten der „Inclusive Framework on BEPS“ (IF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Eckpunkte einer der wichtigsten Reformen der internationalen Unternehmensbesteuerung. Diese sieht neben einer Neuverteilung der Besteuerungsrechte zwischen Staaten (Säule I) auch die Einführung eines globalen Mindestkörperschaftssteuersatzes von 15 % für Unternehmen vor, die in zwei von vier Jahren mehr als 750. Mio. Euro Umsatz erzielt haben (Säule II). Ziel der Reform ist es, die Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu unterbinden und gleichzeitig die angemessene Besteuerung von Digitalkonzernen sicherzustellen.
Die auf OECD-Ebene beschlossenen Maßnahmen sollen nun zeitnah auf EU-Ebene durch eine entsprechende Richtlinie umgesetzt werden. In Steuerfragen ist in der EU-Einstimmigkeit erforderlich. Ungarn blockiert jedoch die Verhandlungen hierzu im EU-Rat durch sein Veto. Um doch noch eine Einigung zu erzielen, sind am Rande der Tagung des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) in Brüssel weitere Gespräche zwischen Bundesfinanzminister Christian Lindner, seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire und dem ungarischen Finanzmister Mihaly Varga geplant.
Sollte es in Zukunft zu keinem Konsens kommen, ist auch eine „Verstärkte Zusammenarbeit“ zwischen einzelnen Mitgliedstaaten denkbar. Durch das Verfahren können mindestens neun Mitgliedstaaten eine erweiterte Integration oder Zusammenarbeit innerhalb der EU-Strukturen vereinbaren.
Unabhängig von den Ergebnissen der Tagung des ECOFIN-Rats verschiebt sich die Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindeststeuer (Säule II) weiter. Momentan ist nicht abzusehen, wann die Verhandlungen im EU-Rat abgeschlossen sein werden. Ursprünglich war die Einführung eines weltweiten Mindeststeuersatzes für Unternehmen laut OECD für Anfang 2023 geplant.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de
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