• 25.11.2022 – Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen wird künftig aufgeteilt

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Mieter müssen künftig die CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas nicht mehr allein tragen: Der Bundesrat billigte am 25. November 2022 eine ...

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Steuer & Recht |

Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen wird künftig aufgeteilt

 

Mieterinnen und Mieter müssen künftig die CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas nicht mehr allein tragen: Der Bundesrat billigte am 25. November 2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden – es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Aufteilung nach energetischer Qualität

Künftig werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet – sie orientieren sich damit an der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe. Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern.

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.

Informationspflichten für Brennstoffhandel

Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Mieterinnen und Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, können dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen. Nach Anregung des Bundesrates haben sie dafür 12 Monate Zeit. Brennstofflieferanten sind verpflichtet, Mieterinnen und Mieter Informationen zum Erstattungsverfahren zukommen zu lassen.

Anreize für beide Seiten

Ziel der Aufteilung nach dem neuen Stufenmodell ist es laut Gesetzesbegründung, Anreize zu energetischen Sanierungen auf Vermieterseite und zu energieeffizientem Verhalten auf Mieterseite zu setzen.

Inkrafttreten zum neuen Jahr

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Maßnahmen

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Klimaziele des Gebäudesektors 2020 und 2021 verfehlt wurden. Mieterinnen und Mieter müssten daher weiterhin hohe Kohlendioxidkosten anteilig zahlen, während sie den energetischen Standard der Gebäude kaum beeinflussen können. Der Bundesrat fordert daher eine Überarbeitung der Gebäudepolitik und ambitioniertere, flankierende Maßnahmen, um soziale Härten zu vermeiden und dem Klimawandel zu begegnen.

Sorge über Fachkräftemangel

Zudem betont der Bundesrat, dass die vorgesehenen Investitionsanreize baulicher Umsetzungen bedürften, um die Einspar- und Klimaschutzeffekte zu realisieren. Er zeigt sich besorgt über möglichen Fachkräftemangel für diese Maßnahmen und verweist auf modulare Sanierungslösungen durch sog. serielles Sanieren.

Qualifizierungsoffensive nötig

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern kurzfristig eine Qualifizierungsoffensive zu starten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Denn die Einsparungen im Gebäudebereich seien nur mit Hilfe von ausgebildetem und geschultem Fachpersonal zu erreichen.

Länderöffnungsklauseln gefordert

Bestehende ambitioniertere Länderanforderungen im Bereich der Gebäudeenergie müssten weiterhin durch Länderöffnungsklauseln abgesichert werden – sie sollen sicherstellen, dass die Regelungen des Bundes nicht unterschritten werden können, fordert der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Bundesrat

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