• 14.11.2022 – Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt

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Steuer & Recht |

Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt

 

Am 14. November 2022 hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen hatte. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Entlastung beim Abschlag im Dezember

Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden durch die einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten entlastet – als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt. Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Sonderregeln für Mieterinnen und Mieter

Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten.

Erstattung über KfW

Die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen können sich die ausgefallenen Dezemberzahlungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen.

ERP-Wirtschaftsförderung in Millionenhöhe

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz wurde an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt, um das Verfahren im Bundestag zu beschleunigen. Dieses sieht unter anderem Finanzierungshilfen für Unternehmensgründungen, Förderung mittelständischer Unternehmen, Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland vor. Basis ist das European Recovery Programm, das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht. Es stellt im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro zur Verfügung.

Rasches Inkrafttreten

Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Die Erdgas-Wärme-Soforthilfen treten direkt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die ERP-Förderungen am 1. Januar 2023.

Quelle: Bundesrat

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