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Steuer & Recht |
Obwohl laut dem Onlinezugangsgesetz bis Jahresende hunderte behördliche Dienstleistungen im Internet verfügbar sein sollten, mangelt es in vielen deutschen Behörden an Onlineangeboten.
Ausgerechnet die Bundeshauptstadt Berlin führt in einer Studie der Vereinten Nationen das Ranking an, das die digitale Verwaltung von 193 Metropolen verglich. Das geht aus einem Bericht der Welt hervor. Wie die Lokalpresse amüsiert verkündet, überraschte dieses Ergebnis den Berliner Staatssekretär für Digitales und Verwaltungsmodernisierung. Denn in Berlin ist es schwierig online an einen Bürgeramtstermin zu kommen, einen Personalausweis via Internet zu beantragen oder seinen Wohnsitz digital umzumelden.
In anderen Studien zeigt sich ein realitätsnäheres Bild von dem Digitalisierungsstand in deutschen Behörden. Das Statistikamt Eurostat sieht die Bundesrepublik bei der Nutzung von E-Government nicht unter den Top 20. Ähnliche Ergebnisse veröffentlichte der „E-Government Monitor“ des gemeinnützigen Vereins Initiative D21. Hier heißt es: „In diesem Jahr sehen wir, dass die Nutzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr kaum zugenommen hat.“ Dabei sieht das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor, dass bis spätestens Ende des Jahres Bund, Länder und Kommunen 575 Verwaltungsdienstleistungen online anbieten müssen. Eine Einhaltung dieser Vorgaben ist allerdings unrealistisch, da laut Angaben von D21 im August nur 49 Leistungen vollständig online ausgeführt werden können, dazu zählen zum Beispiel die Beantragung von Kinder- oder Arbeitslosengeld. Aber auch von der Nutzerseite besteht Aufholbedarf. So verwenden nach Untersuchungen der D21-Studie nur 43 Prozent der Personen, die mit Behörden in Kontakt treten wollen, die verfügbaren Online-Angebote. Gut funktioniert die Nutzung der digitalen Abgabe der Steuererklärung. Diese haben drei von vier Bürger:innen schon mindestens einmal ganz oder zumindest teilweise über das Internet erledigt.
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