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Steuer & Recht |
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten auszuweiten – und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe wie zum Beispiel Bäckereien einzubeziehen. Am 28. Oktober 2022 fasste er auf Anregung der Stadtstaaten Bremen und Berlin eine entsprechende Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.
Darin weist der Bundesrat auf einige besonders wichtige Punkte bei der Überarbeitung der laufenden bzw. angekündigten Unterstützungsprogramme hin. Erforderlich sei insbesondere, den Kreis der antragberechtigten Unternehmen im sog. Energiekostendämpfungsprogramm deutlich auszuweiten.
Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, sollten aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden, fordert der Bundesrat.
Die Bundesregierung müsse den Rahmen der EU-Beihilfen voll ausschöpfen. Profitieren sollten künftig zum Beispiel produzierende Betriebe aus dem Backhandwerk, die bislang keine Wirtschaftshilfen nach dem Energiekostendämpfungsprogramm erhalten haben, aber auch Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, dem Einzelhandel oder dem Gesundheitssektor.
Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung für die zeitnahe Verlängerung des bis Ende 2022 befristeten EU-Krisenrahmens bis mindestens zum Ende des nächsten Jahres einsetzen.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Bundesrat
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